Karstadt-Beschäftigte stellen sich auf erste Kündigungen ein! Real kündigt die ersten Schließungen von 8 Filialen an!
Hier gilt es nun für die betroffenen Arbeitnehmer rechtzeitig zu handeln und nicht erst dann wenn die ersten Aufhebungsverträge und betriebsbedingten Kündigungen ins Haus flattern. Es empfiehlt sich frühzeitig Kontakt zu einem Arbeitsrechtsanwalt aufzunehmen und sich beraten lassen.
Arbeitnehmer sollten keine Angst vor der Kündigungsschutzklage haben. Jedoch muss beachtet werden, dass diese innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der betriebsbedingten Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden muss. Um eine höhere Abfindung zu erreichen sollten Arbeitnehmer diesen Schritt definitiv tätigen!
In vielen Aufhebungsverträgen sind leider viel zu häufig die angebotenen Abfindungen weitaus zu niedrig! Auch hier kann das Einschalten eines Anwalts bereits zu deutlich besseren Angeboten der Gegenseite führen.
Bei vielen Kündigungsschreiben kann unter anderem auch ein Formfehler dazu führen, dass diese erfolgreich juristisch angegriffen werden können. In der Regel führt dies dazu, dass der Arbeitnehmer in einer deutlich besseren Verhandlungsposition seinem Arbeitgeber gegenüber steht.
Auch eine Kündigung aufgrund eines Betriebsübergangs ist laut §613a Abs. 4 BGB unwirksam und somit nicht rechtskräftig!
Bei Rückfragen zu den genannten Themen steht die Kanzlei BAUMFALK den Betroffenen Arbeitnehmern gerne zur Verfügung.
Eure Kanzlei BAUMFALK
Hauptkanzlei – Kerpen
Herr Rechtsanwalt Patrick Baumfalk
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