Viele Kleinunternehmer, Freiberufler und Solo-Selbstständige haben sich in NRW durch die Förderung der Corona Soforthilfe über zusätzliche 9000 Euro freuen dürfen. Doch nun ermittelt die Staatsanwaltschaft in zahlreichen Fällen gegen diejenigen, welche diese Leistungen zu Unrecht in Anspruch genommen haben. Diesen drohen nun Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft und im schlimmsten Fall, sollte der Subventionsbetrug nachgewiesen werden können sogar Haftstrafen von bis zu 5 Jahren.
Damit Sie wissen was im Fall des Falles zu tun ist haben wir Ihnen einmal in unserer Checkliste für Beschuldigte bei Ermittlungsverfahren im Corona Soforthilfe Subventionsbetrug genau aufgelistet wie Sie sich zu verhalten haben wenn Ihnen der Subventionsbetrug nach §264 StGB vorgeworfen wird. Nehmen Sie dies nicht auf die leichte Schulter. Es handelt sich im Falle der Beschuldigung des Subventionsbetruges nicht um ein Kavaliersdelikt. Denn es handelt sich in diesem Fall um Strafrecht!
Zudem besteht zwar die Möglichkeit sich selbst in diesem Fall zu vertreten, was jedoch nicht ratsam ist. Wollen Sie wirklich als juristischer Laie der Staatsanwaltschaft ohne Verteidiger entgegentreten? In den meisten strafrechtlichen Prozessen führt das leider zur Verurteilung.
Sollte es für Sie zu einem Strafprozess kommen kann es sogar sein, dass wenn der Tatvorwurf mehr als ein Vergehen umfasst (Straftaten, welche mit einer Mindeststrafe von mindestens einem Jahr Freiheitsentzug belegt werden, gelten laut Gesetzgeber als Verbrechen und erfordern die Vertretung durch einen Anwalt vor Gericht), Sie von einem Anwalt vertreten werden müssen. Denn laut dem Gesetzgeber darf gem. §140 der Strafprozessordnung, nur verhandelt werden wenn der Angeklagte einen Verteidiger hat. Ein Verstoß gegen den Anwaltszwang kann ich schlechtesten Fall sogar ausschlaggebend dafür sein, den Prozess zu verlieren. Gehen Sie dieses Risiko nicht ein, dafür steht für Sie zu viel auf dem Spiel.
Mandatieren Sie uns als Ihr Verteidiger. Wird ein Freispruch in einem solchen Fall bewirkt, werden die Kosten hierfür sogar von der Staatskasse getragen. Jedoch nur im Falle eines Freispruchs!
Gerne stehen wir natürlich Betroffenen bundesweit für die Verteidigung gegen die Beschuldigung des Corona Soforthilfe Subventionsbetruges zur Seite.
Merke: Verfallen Sie nicht in für Sie nachteiligen Aktionismus. Nicht bei der Ermittlungsbehörde anrufen und rechtfertigen. Alle Aussagen, die Sie im Ermittlungsverfahren treffen werden gegen Sie verwendet werden. Das Aktenzeichen dazu ist sehr wichtig, da wir sonst im Falle der Mandatierung keine Akteneinsicht nehmen können.
Merke: Ggf. ein anderes Konto für Zahlungseingänge und Ausgänge verwenden, da das Girokonto gesperrt werden könnte. Unter Umständen empfiehlt es sich auch, die Mobilfunknummer und E-Mail- Adresse zeitweise zu wechseln.
Merke: Stellen Sie sicher, dass Sie sämtliche für Ihren Fall relevanten Dokumente bündeln und somit Ihrem Verteidiger zeitnah zur Verfügung stellen können. Sind Sie rechtsschutzversichert? Wenn ja, stellen Sie bei Ihrer Rechtsschutzversicherung bereits vorab eine Deckungsanfrage bzw. holen Sie von dieser eine Deckungszusage zu Ihrem Fall ein. Natürlich können wir dies auch für Sie übernehmen, jedoch nur kostenpflichtig.
Merke: Nur der Anwalt als Ihr Verteidiger kann Akteneinsicht nehmen. Sie selbst erhalten keinen Einblick in die Akte. Akteneinsicht ist in einem solch prekären Fall unbedingt notwendig um eine wirkungsvolle Verteidigungsstrategie für Sie zu entwickeln.
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