Anwalt CBD | Ist CBD legal?

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CBD in der rechtlichen Betrachtung | Was ist CBD genau?

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CBD steht als Abkürzung für Cannabidiol. Dies ist im genaueren eine Substanz, die aus der Hanfpflanze gewonnen wird. Der große und bekannteste Unterschied von CBD zu THC ist die nicht berauschende Wirkung. Cannabidiol wirkt somit nicht psychoaktiv. Die eigentlichen Eigenschaften von Cannabidiol sind eine angstlösende und beruhigende Wirkung. Ebenso wirkt es angeblich entzündungshemmend und antibakteriell. Gerne wird es auch zur Anwendung gegen die Wechseljahre eingesetzt. Vor allem ist CBD ebenso dafür bekannt, teilweise zur Behandlung von Krankheiten eingesetzt zu werden. 

Hierbei darf aber nicht vergessen werden, dass der Nachweis der Besserung von Schmerzen bei Behandlungen mit Cannabidiol erst noch nachgewiesen werden muss. Es fehlt somit noch häufig an medizinischen Nachweisen und Belegen zur Wirksamkeit des Cannabidiol. Die ständige Nachfrage an CBD-haltigen Substanzen ist aber gleichbleibend hoch. Besonders die beruhigende Wirkung wird es den Nutzern angetan haben. Mittlerweile führen sogar Drogerieketten Produkte mit Cannabidiol. Diese werden allerdings in den meisten Fällen als Kosmetika verkauft.

Grund dafür ist, dass dem Cannabidiol bisher die nötige Zulassung als Lebensmittel nicht erteilt wurde. Cannabidiol als neuartiges Lebensmittel, als das es bisher eingestuft wurde, muss zuvor eine Überprüfung durchlaufen. Die nötigen Anträge, bisher mindestens 50, wurden zwar gestellt, eine Genehmigung erfolgte jedoch noch nicht. Diese Novel Food Verordnung der Europäischen Union regelt die Zulassung von neuartigen Lebensmitteln. In dieser Verordnung wurde auch Cannabidiol mit aufgenommen. Die zuständige Behörde (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) erwägt vielleicht eine Zulassung von Nahrungsergänzungsmitteln mit nicht mehr als 130 mg CBD für Erwachsene.

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CBD als Arzneimittel

Anwalt CBD | Das Arzneimittel Cannabidiol

Weiterhin besteht die Möglichkeit, CBD in Form von Arzneimitteln zu geben. Die Abgabe von Cannabidiol als Arzneimittel wird durch das Arzneimittelgesetz (AMG) geregelt. Nach § 48 I 1 AMG darf eine Abgabe nur dann erfolgen, wenn ein ärztliches, zahnärztliches oder tierärztliches Rezept an den Verbraucher überreicht wurde. Allerdings ist CBD auch als verschreibungspflichtiges Rezepturarzneimittel erhältlich. 

Der Unterschied zum normalen Rezept liegt darin, dass im Rezepturarzneimittel das Medikament oder Präparat genauestens auf die Bedürfnisse des Patienten abgestimmt ist. Es kann somit sein, dass bestimmte Patienten eine andere Dosierung, Darreichungsform oder spezielle Bedürfnisse benötigen, weswegen industriell gefertigte Medikamente nicht ratsam sind. Die Medikamente werden dann für die Patienten gesondert hergestellt.

Unterschiedliche Erscheinungsformen von CBD

Anwalt CBD | Die unterschiedlichen Erscheinungsformen von Cannabidiol

Cannabidiol existiert mittlerweile in etlichen Erscheinungsformen. Neben der Blüte, wobei der Verkauf dieser verboten ist, gibt es auch andere Produkte. Hierzu zählen beispielsweise CBD-Öl, Salben, Beautyprodukte, Hanf und CBD-Tee, verschiedenste Lebensmittel (in Hanfform – nicht CBD) oder aber auch Produkte für Tiere bis hin zu Isolaten oder Extrakten.

Gleich bleibt allerdings die versprochene Wirkung des Cannabidiol. Im Normalfall bleibt das Cannabidiol auch nicht länger als sieben Tage im Körper. Die Cannabinoide werden hierbei im Körperfett des Konsumenten gespeichert, bleiben aber je nach Anwendungsart bis zu mehrere Wochen im Urin oder Blut nachweisbar. Problematisch ist ebenso, dass ein gängiger Test auf THC möglicherweise positiv ausfallen kann, auch wenn der Konsument lediglich Cannabidiol konsumiert hat. 

Grund hierfür ist, dass die meisten Cannabidiol Produkte zwar als „THC frei“ beworben werden, eben weil sie unter 0,2 % THC-Gehalt liegen, allerdings nicht zu 100 % wirklich THC frei sind. Benutzt die Polizei beispielhaft einen sehr sensiblen Cannabis (THC) Schnelltest, kann es für den Betroffen schnell problematisch werden. Insbesondere dann, wenn eine hohe Menge konsumiert wurde.

Der Unterschied zwischen Vollspektrum CBD, Breitband CBD und CBD Isolat

Anwalt CBD | Vollspektrum Cannabidiol, Breitband und Isolat

Das Vollspektrum Cannabidiol weist, wie es der Name schon ahnen lässt, alle Verbindungen auf, die auch auf natürliche Weise in der Cannabispflanze vorkommen. Somit auch Verbindungen, die THC sehr ähnlich sein können. Die reinste Form des Cannabidiol ist das CBD Isolat. Dadurch, dass es sich um ein reines Isolat handelt, sind in diesem keine anderen Stoffe oder Verbindungen enthalten, die auf den Konsum von THC hinweisen könnten. 

Ein durch die Polizei durchgeführter Drogentest würde hier also negativ ausfallen. Zu den Cannabidiol Breitband Artikeln zählen die allgemein bekannten Cannabidiol Öle und andere Produkte. Diese enthalten zwar möglicherweise andere Verbindungen und somit auch die von THC, allerdings in sehr geringen Mengen. So würde auch hier ein Test auf THC wahrscheinlich negativ ausfallen.

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Der Unterschied zu THC?

Anwalt CBD | Der Unterschied zwischen CBD und THC

THC ist der „große Bruder“ des CBD. THC fällt bekanntlicher Weise unter die psychoaktiven Drogen und verfügt über einen berauschenden Bestandteil. Das THC selbst ist Bestandteil der weiblichen Hanfpflanze Cannabis. Gelistet ist THC im Betäubungsmittelgesetz. Verschiedene Folgen, die ein ständiger Konsum von Cannabis mit sich bringen kann, ist unter anderem Psychosen, Gedächtnisverlust oder die Abhängigkeit. Aus diesen Gründen ist Cannabis auch bis Dato noch illegal. An einer möglichen Legalisierung wird aktuell durch die Bundesregierung gearbeitet. Sobald Cannabis legal ist, wird sich auch einiges beim Cannabidiol ändern.

Nicht hin weggedacht werden kann die medizinische Wirkung des Cannabis. Durch die beruhigende Wirkung konnte schon bspw. erfolgreich das Tourettesyndrom behandelt werden.

Ist CBD legal oder illegal?

Anwalt CBD | Legal oder illegal?

Die mitunter größte Frage, die sich ein potenzieller Verbraucher stellen kann, ist die Legalität des CBD. Es kommt im genaueren auf die Bezeichnung an, unter der das Cannabidiol verkauft wird. Cannabidiol als eigene Substanz für sich ist nicht illegal. Bedingt dadurch, dass es einen THC-Gehalt von unter 0,2 % aufweist, fällt es nicht in die Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). Dadurch, dass der THC-Gehalt unter 0,2 % liegt, besteht auch keine psychoaktive Wirkung des Cannabidiol.

Betrachtet man allerdings den Umstand, dass CBD auch als Nahrungsergänzungsmittel verkauft werden könnte, darf dies nicht mit irreführenden werbenden Aussagen getan werden, die eigentlich genau das besagen, wofür Cannabidiol steht. Beispielhaft wäre zu nennen, dass nicht beworben werden darf, dass das Cannabidiol entzündungshemmend, angstlösend oder auch schmerzlindernd sein kann. Sollte jedoch bald diese Wirkungen nachgewiesen werden, könnte sich das ändern. Bisher sind solche werbenden Aussagen allerdings untersagt.
Besonders heikel ist der Verkauf von Cannabidiol in seiner Blütenform. 

Der Kunde läuft hier Gefahr, sich strafbar zu machen. Die ständige Rechtsprechung hat noch seine Probleme mit Cannabidiol und stuft dies tatsächlich als Betäubungsmittel ein. Dies geschieht aus dem Grund, dass doch ein geringer Teil des THC vorhanden scheint. Die 0,2 % Grenze des THC-Gehalt wird zwar in den meisten Fällen unterschritten, allerdings greift diese Ausnahme des BtMG nur, wenn zu 100 % ausgeschlossen werden kann, dass die Cannabidiol Blüten nicht zum Rausch missbraucht werden, was allerdings fast unmöglich scheint – BGH Beschluss vom 23.06.2022 – 5 StR 490/21. Der Verkauf in Blütenform ist daher untersagt.

Meinung des BGH beim Handeltreiben mit CBD in Form von Nutzhanf

Anwalt CBD | Handeltreiben mit Nutzhanf

Anders formuliert versteht man unter dem Handeltreiben von CBD in Form von Nutzhanf, das Handeltreiben von Cannabisblüten mit einem hohen Cannabidiol und einem niedrigen THC-Gehalt. Mit der Frage zur Strafbarkeit wegen Handeltreiben mit CBD-Hanf musste sich der 6. Strafsenat des BGH auseinandersetzen. Im konkreten Sachverhalt hatte der Angeklagte im September und Oktober 2019 jeweils 60 kg Cannabidiol-Blüten gewinnbringend an andere Händler verkauft. Diese haben widerruf die Blüten an Shops und Verkaufsstellen veräußert. 

Das zuständige Landgericht Berlin hatte den Angeklagten sodann verurteilt. Das Urteil sprach von bandenmäßigem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen mit einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Ein weiterer Angeklagter wurde wegen Beihilfe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten mit Bewährung verurteilt. Die Revision vor dem BGH war erfolglos.

Die Begründung des BGH war unter anderem wie folgt:
[…] Den hier gehandelten CBD-Blüten war nicht das Harz entzogen und sie enthielten auch nicht nur eine „völlig unbedeutende Menge des psychoaktiven Wirkstoffs“ (EuGH, aaO Rn. 74; vgl. auch Rottmeier, ZLR 2021, 77, 84 f.). Vielmehr war der durch bestimmte Zubereitungsformen der Blüten erzielbare THC-Gehalt nach den rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen des Landgerichts gerade nicht völlig unbedeutend, sondern geeignet, einen Cannabisrausch zu erzeugen. […]

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CBD und die Polizeikontrolle

Anwalt CBD | Polizeikontrolle und Cannabidiol

Im ersten Moment ist eine Polizeikontrolle, wenn man sie nicht oft hat, immer etwas Erschreckendes und Beunruhigendes, auch wenn man sich nichts vorzuwerfen hat. Insbesondere aber dann, wenn man kein Cannabis aber vielleicht Cannabidiol konsumiert hat. Wie bereits erwähnt kann es sein, dass ein Schnelltest auf THC möglicherweise anschlagen kann, jedoch nicht muss bzw. unwahrscheinlich ist. Dies hängt wie erläutert damit zusammen, welche Form des CBD konsumiert wurde. Daher ist es ratsam, erst einmal Ruhe zu bewahren. 

Die in Deutschland (legal) erworbenen CBD Produkte (keine Blüten) liegen in fast allen Fällen deutlich unter dem 0,2 % Anteil THC. Die Cannabidiol Dosierung selbst (wie beispielsweise in Ölen) hat erstmals nichts mit der Menge an THC zu tun, die aufgenommen wird. Eine Einnahme von Cannabidiol hat zumindest auf die Verkehrstüchtigkeit keinen Einfluss. Allgemein empfiehlt es sich allerdings beim Kauf von Cannabidiol Produkten auf eine hohe Qualität und die Herstellerangaben zu achten. Auch kann der Konsument eine Probe oder das Musterprodukt mit sich führen, um bei eventuellen Rückfragen der Beamten Fragen und Missstände zu klären. Ebenso lassen sich dadurch unangenehme Situationen vermeiden.

Was jedoch nicht getan werden sollte, wenn die Polizei einen Anfangsverdacht auf einen möglichen Rauschmittelkonsum äußert, ist in Panik zu geraten. Sprechen Sie daher nicht direkt über Hanf / THC oder CBD und einen möglichen Konsum.

Abschließendes

CBD ist ein Wirkstoff, der aus der Cannabispflanze gewonnen wird. Der Unterschied zum THC liegt bekanntlicher Weise in der Art der Wirkung. Es wirkt nicht psychoaktiv und eher beruhigend. Geachtet werden muss vor allem auf die Art der Darreichungsform und Wirkstoffgehalt des Cannabidiol. So sind Blüten in jedem Falle problematisch. Andere legal bezogene Produkte wiederum nicht. Relevant ist ebenso neben der Form des Cannabidiol auch der vorhandene THC-Wirkstoffgehalt. Dieser darf in Deutschland nicht über 0,2 % liegen.

Sollten Ihnen eine Straftat in Bezug auf Cannabidiol und Betäubungsmitteln vorgeworfen werden, sind wir der passende Ansprechpartner, wenn es um die zielorientierte und gute Strafverteidigung geht.

Wir sind im Fall einer Anhörung durch die Polizei bundesweit für Sie da!

Dann kontaktieren Sie uns

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