Geschäftsgeheimnis - Etablierung des SChutzkonzeptes

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Der Schutz der Geschäftsgeheimnisse – Das Schutzkonzept im Unternehmen etablieren!

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Bereits zu Ende März 2019 hat der Bundestag das neue „Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen“ verabschiedet. Das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen setzt die längst überfällige „Know-how-Richtlinie“ der Europäischen Union um. Der Kern dieses neuen Gesetzes ist die Einführung eines neuen Immaterialgüterrechts – des Geschäftsgeheimnisses.

Unternehmen und Arbeitgeber sollten die Relevanz des Geschäftsgeheimnisgesetztes nicht unterschätzen, vor allem hinsichtlich eines potentiellen Streitfalles. Daher sollten Arbeitgeber, Unternehmen, in diesem Sinne schnell und treffsicher handeln, um die eigenen Geschäftsgeheimnisse umfassend zu schützen.

Was ist ein Geschäftsgeheimnis?

Definition des Geschäftsgeheimnisses

Ein Geschäftsgeheimnis liegt nach dem neuen Geschäftsgeheimnisgesetzes dann vor, wenn es sich um eine innerbetriebliche Information von wirtschaftlichem Wert handelt, welche der Allgemeinheit nicht bekannt, demnach also geheim ist. Weiterhin muss diese geheime Information durch entsprechende, angemessene, Schutzmaßnahmen gesichert sein um im Nachlauf Ansprüche geltend machen zu können.

Das bedeutet letztendlich, dass ein Geschäftsgeheimnis, anders als eine Marke oder ein Patent, nicht durch eine Eintragung begründet wird, sondern ausschließlich durch das eigene Handeln, Treffen von angemessenen Maßnahmen zur Sicherung dieser, des Rechteinhabers. Gleichwohl ist im Gegensatz zum Urheberrecht keine besondere Schöpfungshöhe notwendig – das Geschäftsgeheimnis muss im Unternehmen bzw. beim Arbeitgeber nur „angemessen, adäquat, geschützt“ sein.

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Wie schütze ich das Geschäftsgeheimnis?

Die Etablierung des Schutzkonzeptes

Geschäftsgeheimnisse werden demnach nur durch die angemessenen, umfänglichen, Schutzmaßnahmen geschützt. Laut Begründung des Gesetzes zufolge soll die Angemessenheit und Umfang der Schutzmaßnahmen durch die dafür zuständigen Gerichte bestimmt werden. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass der Gesetzgeber sich, möglicherweise auch durch die Komplexität des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen, selbst nicht sicher war, welche Maßnahmen angemessen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen geeignet waren oder die für das Geheimnisstreitverfahren zuständigen Richter zu überzeugen.

Jedenfalls unzureichend sein wird eine einfache Liste, welche Geschäftsgeheimnisse im Unternehmen / Arbeitgeber vorliegen und schützenswert sind. Ein valides Schutzkonzept zur Etablierung angemessener, umfänglicher, Schutzmaßnahmen wird daher wohl aus drei Phasen bestehen:

1. Erfassung von Geschäftsgeheimnissen

2. Definition von Schutzmaßnahmen

3. Umsetzung und Auditierung der Maßnahmen

Häufig wird – abhängig von der Größe des Unternehmens – der Geschäftsführung gar nicht bewusst sein, welche Geschäftsgeheimnisse im Unternehmen vorliegen und wer mit welchen Geschäftsgeheimnissen umgeht. Ob es dabei ausreichend ist, dass gerade diese kritischen Informationen fehlerbehaftet durch einen eigenen Mitarbeiter gesammelt und ausgewertet werden, ist dabei mehr als fraglich.

Vielmehr ist zu empfehlen, dass ein unabhängiger, zur Verschwiegenheit verpflichteter Dritter unter Zuhilfenahme neuer technischer Möglichkeiten nach Geschäftsgeheimnissen im Unternehmen diese klassifiziert und rechtliche sowie technisch-organisatorische Maßnahmen bestimmt. Denn auch der interne „Know-how-Officer“ wird spätestens mit der Suche nach Geschäftsgeheimnissen zum eigenen Geheimnisträger und damit zur potenziellen Schwachstelle im Unternehmen bzw. des Arbeitgebers.

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Geschäftsgeheimnisschutz durch Nutzung von KI

Die Nutzung von künstlicher Intelligenz zur Vermeidung bezüglich der Wahrung zur Einhaltung des Geschäftsgeheimnisschutzes

Damit Geschäftsgeheimnisse umfassend und lückenlos bewacht werden können und der Umgang mit den Geschäftsgeheimnissen geregelt werden kann, bedarf es hierzu der Nutzung bester Schutzmaßnahmen. Undenkbar wäre der Verlust der eigenen Geschäftsgeheimnisse, die doch für das Unternehmen gerade der Teil sind, der das eigene Unternehmen am Markt bestehen lässt.

Im Rahmen unserer bisherigen Umsetzung noch angemessenen Schutzmaßnahmen haben wir daher einen Service, ein Produkt, entwickelt, welches durch die Nutzung einer forensischen Suche durch eine künstliche Intelligenz (KI) in Ihrem Unternehmen die Geschäftsgeheimnisse ausmacht und diese in Ihrem Unternehmen klassifiziert. Dabei ist es völlig unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens, Umsatzzahlen oder der Anzahl der Mitarbeiter. Das von uns entwickelte Produkt durchsucht die IT-Infrastruktur Ihres Unternehmens nach Geschäftsgeheimnissen und bestimmt dabei sogar die Mitarbeiter, die mit dem Geschäftsgeheimnis umgehen – und das sogar datenschutzrechtlich auf der sicheren Seite.

Wenn Sie mehr zur Umsetzung eines Schutzkonzeptes in Ihrem Unternehmen wissen möchten, schreiben Sie uns eine E-Mail. Gerne senden wir Ihnen zu diesem Thema auch Informationsmaterial und helfen Ihnen bei der Umsetzung Ihres individuellen Schutzkonzeptes.

Sie benötigen Unterstützung bezüglich der Wahrung Ihrer Geschäftsgeheimnisse?

Dann kontaktieren Sie uns

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