Spezialisiert auf die Fragen des Arbeitsrechts führen wir täglich Prozesse für Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor den Arbeitsgerichten im Rheinland und im Ruhrgebiet. Dabei werden wir mit allen Fragestellungen des Arbeitsrechts konfrontiert: Kündigungen und Kündigungsschutzklagen, Abmahnungen, Fehlende Lohnzahlungen, Lohnzahlungen im Krankheitsfall oder auch im Hinblick auf Zeugnisse. Wir schreiben allerdings auch Arbeitsverträge für Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Führungskräfte.
In der Vergangenheit haben wir bereits viele Erfahrungen mit Massenkündigungsverfahren, insbesondere im Handel, sammeln können. Aber auch schwierige Kündigungsprozesse, z.B. bei der Kündigung von Schwerbehinderten, wurden durch uns bearbeitet. Dabei können wir auf ein großes Portfolio an Prozessen zurückblicken. Wir haben schon verdammt viele Arbeitsverträge gesehen und uns sind dabei schon die Augen herausgefallen, als wir teilweise angeblich „rechtssichere“ Klauseln gelesen haben.
Der Kündigungsschutzprozess bildet dabei den größten Teil der arbeitsrechtlichen juristischen Prüfungsarbeit. So ist insbesondere herauszuarbeiten, ob das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet und ob der Gang zum Arbeitsgericht vielversprechend ist. Unser tägliches Geschäft ist dabei die Beendigung von Arbeitsverhältnissen, sei es durch Kündigung oder durch Aufhebungsverträge. Die Abwehr von Kündigungen durch den Arbeitgeber bildet hierbei allerdings das Kerngebiet der Tätigkeit.
Im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses kann zumeist im Gütetermin eine Abfindung ausgehandelt werden. Die Höhe der Abfindung – und ob eine solche überhaupt möglich ist – ist immer im Einzelfall zu prüfen. Ausschlaggebend für die Höhe einer aushandelnden Abfindung ist der durch den Arbeitgeber mitgeteilte Kündigungsgrund und die richtige Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes. Wir scheuen aber auch nicht den Kammertermin. Sollte es im Gütetermin nicht zu einer Einigung mit dem (ehemaligen) Arbeitgeber kommen, kämpfen wir für Sie bis zum Urteil des Arbeitsgerichts.
Oft müssen allerdings auch Sonderprobleme beim Kündigungsschutzprozess beachtet werden: Hat der Arbeitgeber hier einen Fehler gemacht? Genau diese Fallstricke gilt es im Gespräch mit dem Mandanten herauszuarbeiten und in einer individuell angefertigten Klage dem Arbeitsrichter zu präsentieren. Außerdem geben wir Ihnen Handlungsanweisungen, wie Sie sich im gesamten Kündigungsschutzprozess zu verhalten haben. Wir helfen Ihnen in dieser schwierigen Lage.
Das Arbeitsrecht ist ein umfassendes Rechtsgebiet, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern regelt. Es umfasst eine Vielzahl von Themen und Regelungen, die darauf abzielen, die Rechte und Pflichten beider Parteien im Arbeitsverhältnis zu definieren und zu schützen. Im Folgenden werden die wichtigsten Bereiche des Arbeitsrechts näher erläutert:
Das Individualarbeitsrecht befasst sich mit den rechtlichen Beziehungen zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber. Zu den zentralen Aspekten gehören:
Arbeitsvertrag: Der Arbeitsvertrag bildet die Grundlage des Arbeitsverhältnisses und definiert die Rechte und Pflichten beider Parteien. Er enthält Regelungen zu Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Kündigungsfristen und anderen wesentlichen Bedingungen.
Kündigungsschutz: Das Kündigungsschutzgesetz schützt Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen. Es legt fest, unter welchen Bedingungen und mit welcher Frist ein Arbeitsverhältnis gekündigt werden kann.
Arbeitszeitregelungen: Diese bestimmen, wie viele Stunden ein Arbeitnehmer arbeiten darf, einschließlich Überstundenregelungen und Pausen.
Urlaubsansprüche: Das Bundesurlaubsgesetz regelt den Anspruch auf bezahlten Urlaub und dessen Berechnung.
Vergütung: Hierzu gehören Regelungen zur Lohnzahlung, zu Mindestlöhnen und zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Das Kollektivarbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen den Arbeitnehmern als Gruppe (z. B. durch Gewerkschaften) und dem Arbeitgeber oder Arbeitgeberverbänden. Zu den wichtigsten Bereichen gehören:
Tarifverträge: Diese werden zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden oder einzelnen Arbeitgebern ausgehandelt und regeln Arbeitsbedingungen wie Löhne, Arbeitszeiten und Urlaub.
Betriebsverfassungsrecht: Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten in Unternehmen. Es umfasst die Rechte und Pflichten des Betriebsrats sowie die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber.
Streik und Aussperrung: Diese Themen betreffen das Recht der Arbeitnehmer, durch Streiks ihre Interessen durchzusetzen, sowie die Reaktionsmöglichkeiten der Arbeitgeber, wie etwa die Aussperrung.
Das Arbeitsschutzrecht zielt darauf ab, die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Wichtige Aspekte sind:
Arbeitssicherheitsgesetz: Dieses Gesetz legt die Pflichten der Arbeitgeber fest, Sicherheitsvorkehrungen am Arbeitsplatz zu treffen und die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen.
Arbeitsstättenverordnung: Sie regelt die Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitsplätzen, um Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer zu gewährleisten.
Technischer Arbeitsschutz: Dazu gehören Regelungen zu Maschinen- und Anlagensicherheit, Lärmschutz und Gefahrstoffverordnung.
Das Antidiskriminierungsrecht schützt Arbeitnehmer vor Benachteiligungen aufgrund von Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Religion, Behinderung oder sexueller Orientierung. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist hier von zentraler Bedeutung.
Der Datenschutz im Arbeitsverhältnis behandelt den Schutz personenbezogener Daten von Arbeitnehmern. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regeln, wie Arbeitgeber mit den Daten ihrer Mitarbeiter umgehen müssen.
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz regelt die Bedingungen, unter denen Arbeitsverhältnisse befristet werden können, sowie die Rechte von Teilzeitbeschäftigten.
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt die Bedingungen, unter denen Arbeitnehmer von einem Verleiher (z. B. Zeitarbeitsfirma) an einen Entleiher (z. B. Unternehmen) überlassen werden können.
Die betriebliche Altersversorgung umfasst Regelungen zur finanziellen Absicherung von Arbeitnehmern im Ruhestand und wird oft durch Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge geregelt.
In einer globalisierten Wirtschaft spielen auch internationale Arbeitsverhältnisse eine Rolle. Das internationale Arbeitsrecht befasst sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen grenzüberschreitender Arbeitsverhältnisse und den entsprechenden internationalen Abkommen.
Als Rechtsanwaltskanzlei für Arbeitsrecht bieten eine Vielzahl von Leistungen an, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in unterschiedlichen Situationen des Arbeitslebens unterstützen können. Diese Leistungen reichen von der Beratung und Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten bis hin zur Unterstützung bei Verhandlungen und der Gestaltung von Verträgen. Im Folgenden werden die wichtigsten Leistungen, die wir im Arbeitsrecht erbringen, detailliert beschrieben:
Wir bieten umfassende Beratung zu allen Fragen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis. Dies kann Themen wie Arbeitsverträge, Kündigungen, Abmahnungen, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Vergütung umfassen. Wir helfen dabei, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen und geben Ratschläge, wie bestimmte Situationen am besten zu handhaben sind.
Wir unterstützen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bei der Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen und stellen sicher, dass die Verträge den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und die Interessen der jeweiligen Partei optimal vertreten werden. Dies umfasst auch die Beratung zu Klauseln über Wettbewerbsverbote, Geheimhaltung und Probezeiten.
Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, sei es im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses, bei Abmahnungen oder bei Konflikten über Gehaltszahlungen, vertreten wir die Interessen unserer Mandanten vor Gericht und übernehmen die Prozessführung, erstellen Schriftsätze und führen Verhandlungen, um eine für den Mandanten vorteilhafte Lösung zu erreichen.
Ein wichtiger Bereich unserer Tätigkeit als Rechtsanwaltskanzlei für Arbeitsrecht ist die Beratung und Vertretung bei Kündigungen. Dies umfasst sowohl die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Kündigung als auch die Vertretung in Kündigungsschutzklagen. Wir helfen dabei, ungerechtfertigte Kündigungen abzuwehren oder angemessene Abfindungen auszuhandeln.
Sie haben eine Kündigung erhalten? Keine Panik! Sie sind nicht alleine. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail. Denn gerade nach einer Kündigung müssen viele Entscheidungen in kurzer Zeit getroffen werden. Nach der Kündigung gilt im deutschen Arbeitsrecht eine Frist zur Einlegung der Kündigungsschutzklage von nur drei Wochen! Aus genau diesem Grund sollten Sie rechtzeitig und zeitnah nach Zugang der Kündigung uns als Spezialisten im Kündigungsschutzrecht aufsuchen.
Viele Arbeitgeber machen bei der Beendigung von Arbeitsverhältnisses zahlreiche Fehler, die diese meist teuer zu stehen kommt. Sind wir ehrlich: 95% der Arbeitgeber lassen sich nur auf einen Vergleich im Gütetermin ein, da die Gefahr einer unwirksamen Kündigung viel zu hoch ist. Im Falle einer unwirksamen Kündigung haben diese dann dem Arbeitnehmer meist den für den gesamten Kündigungsprozess zustehenden Lohn nachzuzahlen. Und zwar sofort! Nur aus diesem Grund lassen sich die meisten Arbeitgeber auf einen kostenintensiven Abfindungsvergleich ein.
Ferner gilt es aber auch, wenn Sie gar kein Interesse mehr an dem Arbeitsplatz haben, eine ordnungsgemäße Abwicklung des Arbeitsverhältnisses zu erwirken. Wurde Ihnen der Lohn ordnungsgemäß ausgezahlt? Stehen Ihnen gegebenenfalls noch Ansprüche auf Urlaubsabgeltung zu oder stehen Ihnen möglicherweise noch Sonderprämien zu? Diese Fragen können wir Ihnen im gesamten Kündigungsschutzprozess beantworten. Und als Bonbon erwirken wir meist noch ein gutes Zeugnis. Völlig egal, ob Sie Streit mit dem Arbeitgeber hatten oder nicht.
Viele Fehler passieren aber auch in den Massenkündigungsverfahren. Zwar sind die großen Unternehmen meist auch von großen Kanzleien repräsentiert, gegen den bissigen Rechtsanwalt Baumfalk zeigte sich aber auch hier die Machtlosigkeit der Arbeitgebervertreter. So haben wir in der Vergangenheit auch schon zahlreiche „Rechenfehler“ – ob gewollte oder ungewollt lassen wir mal unkommentiert – entdecken können. Aber auch bei der Sozialauswahl werden viele Fehler gemacht.
Und auch bei außerordentlichen Kündigungen des Arbeitgebers helfen wir Ihnen. In 95% der Fälle möchte Ihnen der Arbeitgeber nur noch einen saftigen Tritt mitgeben, da die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld verhängt. Nur so: Es ist völlig egal, was Sie der Bundesagentur schreiben. Die Sperrzeit kommt sicher. Und das weiß auch Ihr (ehemaliger) Arbeitgeber. Wir helfen Ihnen aber auch während des Kampfes gegen den Arbeitgeber Bezüge von der Bundesagentur zu erhalten, notfalls durch einen Prozess vor den Sozialgerichten. Lassen Sie sich auch dahingehend von uns arbeitsrechtlich beraten.
Sie können meist solche Fehler gar nicht erkennen. Daher überlassen Sie einen Kündigungsschutzprozess den Profis. Bestenfalls sind Sie rechtsschutzversichert, wenn nicht, beantragen wir Prozesskostenhilfe für Sie oder besprechen mit Ihnen die Kosten und den Nutzen eines etwaig zu führenden Kündigungsschutzprozesses.
Kümmern Sie sich um Ihre berufliche Zukunft, wir erledigen den Rest!
Herr Rechtsanwalt Baumfalk hat schon viele Prozesse gegen zahlreiche Arbeitgeber und Arbeitnehmer geführt. Dazu gehörten sowohl kleine und mittelständische Betriebe, als auch Großkonzerne. Herr Rechtsanwalt Baumfalk ist dabei kein Vergleichsanwalt, sondern harter Parteivertreter und vertritt Ihre Interessen, notfalls auch vor den Arbeitsgerichten.
Baumfalk ist regelmäßig beim Arbeitsgericht Köln, Arbeitsgericht Aachen, Arbeitsgericht Bochum, Arbeitsgericht Bonn, Arbeitsgericht Düsseldorf und beim Arbeitsgericht Essen, Arbeitsgericht Duisburg sowie dem Arbeitsgericht Dortmund.
Dabei vertritt Herr Rechtsanwalt Baumfalk sowohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Kündigungsschutzprozessen und bei Kündigungsschutzklagen. Er setzt ebenso prozessual die Rechte der Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch.
Herr Rechtsanwalt Baumfalk hat bereits erfolgreich gegen unterschiedlichste Arbeitgeber im Rheinland und Ruhrgebiet geklagt und gewonnen. Häufig begegnen dabei dem Rechtsanwalt auch anwaltlich nicht vertretene Gegner – das ist meistens ein Heimspiel. Der anwaltlich nicht vertretene Gegner kann häufig die Tragweite seiner prozessualen Erklärungen nicht überblicken. Ein Gewinn für jeden Arbeitnehmer.
Allerdings auch bei der Abwehr von Kündigungsschutzklagen für Arbeitgeber setzt sich Herr Rechtsanwalt Baumfalk bei den Arbeitsgerichten durch. Angeblich bissige Arbeitsrechtler werden spätestens in der Güteverhandlung zum zahnlosen Tiger. Insgesamt geht es den meisten Kollegen nur um den Abschluss eines Vergleichs und die Abrechnung der Termins- und Einigungsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Herr Rechtsanwalt Baumfalk begeisterte in der Vergangenheit durch seine transparente Kommunikation und offene sowie ehrliche Art zahlreiche Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Leidenschaftlich vertritt Herr Baumfalk Arbeitnehmer gegen Zeitarbeitsunternehmen aus dem Ruhrgebiet.
Hauptkanzlei – Kerpen
Herr Rechtsanwalt Patrick Baumfalk
Hauptstraße 147
50169 Kerpen
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