Arbeitsrecht

Rechtsanwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Kerpen, Köln und Witten

Arbeitsrecht | Starker Partner für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Wir machen Arbeitsrecht!

Rechtsanwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Kerpen, Köln und Witten

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Spezialisiert auf die Fragen des Arbeitsrechts führen wir täglich Prozesse für Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor den Arbeitsgerichten im Rheinland und im Ruhrgebiet. Dabei werden wir mit allen Fragestellungen des Arbeitsrechts konfrontiert: Kündigungen und Kündigungsschutzklagen, Abmahnungen, Fehlende Lohnzahlungen, Lohnzahlungen im Krankheitsfall oder auch im Hinblick auf Zeugnisse. Wir schreiben allerdings auch Arbeitsverträge für Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Führungskräfte.

In der Vergangenheit haben wir bereits viele Erfahrungen mit Massenkündigungsverfahren, insbesondere im Handel, sammeln können. Aber auch schwierige Kündigungsprozesse, z.B. bei der Kündigung von Schwerbehinderten, wurden durch uns bearbeitet. Dabei können wir auf ein großes Portfolio an Prozessen zurückblicken. Wir haben schon verdammt viele Arbeitsverträge gesehen und uns sind dabei schon die Augen herausgefallen, als wir teilweise angeblich „rechtssichere“ Klauseln gelesen haben.

Der Kündigungsschutzprozess bildet dabei den größten Teil der arbeitsrechtlichen juristischen Prüfungsarbeit. So ist insbesondere herauszuarbeiten, ob das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet und ob der Gang zum Arbeitsgericht vielversprechend ist. Unser tägliches Geschäft ist dabei die Beendigung von Arbeitsverhältnissen, sei es durch Kündigung oder durch Aufhebungsverträge. Die Abwehr von Kündigungen durch den Arbeitgeber bildet hierbei allerdings das Kerngebiet der Tätigkeit.

Im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses kann zumeist im Gütetermin eine Abfindung ausgehandelt werden. Die Höhe der Abfindung – und ob eine solche überhaupt möglich ist – ist immer im Einzelfall zu prüfen. Ausschlaggebend für die Höhe einer aushandelnden Abfindung ist der durch den Arbeitgeber mitgeteilte Kündigungsgrund und die richtige Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes. Wir scheuen aber auch nicht den Kammertermin. Sollte es im Gütetermin nicht zu einer Einigung mit dem (ehemaligen) Arbeitgeber kommen, kämpfen wir für Sie bis zum Urteil des Arbeitsgerichts.

Oft müssen allerdings auch Sonderprobleme beim Kündigungsschutzprozess beachtet werden: Hat der Arbeitgeber hier einen Fehler gemacht? Genau diese Fallstricke gilt es im Gespräch mit dem Mandanten herauszuarbeiten und in einer individuell angefertigten Klage dem Arbeitsrichter zu präsentieren. Außerdem geben wir Ihnen Handlungsanweisungen, wie Sie sich im gesamten Kündigungsschutzprozess zu verhalten haben. Wir helfen Ihnen in dieser schwierigen Lage.

Arbeitsrechtliche Beratungsfelder

Was fällt alles unter das Arbeitsrecht?

Die Kündigung und das Kündigungsschutzverfahren bilden den Schwerpunkt der arbeitsrechtlichen Beratung. Dahingehend allerdings auch die Aushandlung einer angemessenen Abfindung oder einer Abfindungsoptimierung. Ferner prüfen wir Aufhebungsverträge und Arbeitsverträge.

Wir setzen ebenso Ihre Arbeitnehmeransprüche, also Lohnansprüche, Urlaubsansprüche und Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und den Anspruch auf ein Arbeitszeugnis durch.

Herr Rechtsanwalt Baumfalk vertritt Sie ebenso bei der Abwehr von unberechtigten Abmahnungen, Umsetzung, Versetzung und Eingruppierung, bei Fragen der betrieblichen Altersvorsorge und bei Mutterschutz und Elternzeit. Ebenso vertreten wir Sie, wenn Sie schwerbehindert sind, um Ihre Rechte im Betrieb durchzusetzen.

Auch beim Umgang mit Konflikten am Arbeitsplatz, beispielsweise bei Mobbing oder bei Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, helfen wir Ihnen umfassend und mit Expertise.

Leistungen im Arbeitsrecht

Arbeitsrechtliche Beratung & Vertretung

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig und inzwischen mit dem Aktenzeichen 14 Sa 294/20 beim Landgericht Düsseldorf geführt. Soweit das Urteil bestätigt wird oder sich andere nationale Gerichte den Düsseldorfer Richtern anschließen, wird das Urteil eine Entscheidung ungeahnter Tragweite für den Beschäftigtendatenschutz darstellen und einen beachtlichen Leverage-Effekt zugunsten von Beschäftigten herbeiführen. Es ist davon auszugehen, dass die Geltendmachung von immateriellen Schäden nach Art. 82 Abs.1 DSGVO im Rahmen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen wird, mit der Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung oder sonstigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses versuchen werden, eigene Ansprüche effektiv durchzusetzen und vorzubereiten.

Ob Ihrerseits als Arbeitgeber Handlungsbedarf in puncto DSGVO-Compliance besteht oder ob für Sie als Arbeitnehmer die Geltendmachung eines entsprechenden Schadensersatzanspruches Sinn ergibt, bedarf einer Prüfung durch eine datenschutz- und arbeitsrechtlich versierten Anwalt.

Kündigung & Kündigungsschutz

Sie haben eine Kündigung erhalten?

Sie haben eine Kündigung erhalten? Keine Panik! Sie sind nicht alleine. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail. Denn gerade nach einer Kündigung müssen viele Entscheidungen in kurzer Zeit getroffen werden. Nach der Kündigung gilt im deutschen Arbeitsrecht eine Frist zur Einlegung der Kündigungsschutzklage von nur drei Wochen! Aus genau diesem Grund sollten Sie rechtzeitig und zeitnah nach Zugang der Kündigung uns als Spezialisten im Kündigungsschutzrecht aufsuchen.

Viele Arbeitgeber machen bei der Beendigung von Arbeitsverhältnisses zahlreiche Fehler, die diese meist teuer zu stehen kommt. Sind wir ehrlich: 95% der Arbeitgeber lassen sich nur auf einen Vergleich im Gütetermin ein, da die Gefahr einer unwirksamen Kündigung viel zu hoch ist. Im Falle einer unwirksamen Kündigung haben diese dann dem Arbeitnehmer meist den für den gesamten Kündigungsprozess zustehenden Lohn nachzuzahlen. Und zwar sofort! Nur aus diesem Grund lassen sich die meisten Arbeitgeber auf einen kostenintensiven Abfindungsvergleich ein.

Ferner gilt es aber auch, wenn Sie gar kein Interesse mehr an dem Arbeitsplatz haben, eine ordnungsgemäße Abwicklung des Arbeitsverhältnisses zu erwirken. Wurde Ihnen der Lohn ordnungsgemäß ausgezahlt? Stehen Ihnen gegebenenfalls noch Ansprüche auf Urlaubsabgeltung zu oder stehen Ihnen möglicherweise noch Sonderprämien zu? Diese Fragen können wir Ihnen im gesamten Kündigungsschutzprozess beantworten. Und als Bonbon erwirken wir meist noch ein gutes Zeugnis. Völlig egal, ob Sie Streit mit dem Arbeitgeber hatten oder nicht.

Kündigungsschutzrecht & Abfindung

Wir kämpfen für Sie um Ihren Arbeitsplatz!

Viele Fehler passieren aber auch in den Massenkündigungsverfahren. Zwar sind die großen Unternehmen meist auch von großen Kanzleien repräsentiert, gegen den bissigen Rechtsanwalt Baumfalk zeigte sich aber auch hier die Machtlosigkeit der Arbeitgebervertreter. So haben wir in der Vergangenheit auch schon zahlreiche „Rechenfehler“ – ob gewollte oder ungewollt lassen wir mal unkommentiert – entdecken können. Aber auch bei der Sozialauswahl werden viele Fehler gemacht.

Und auch bei außerordentlichen Kündigungen des Arbeitgebers helfen wir Ihnen. In 95% der Fälle möchte Ihnen der Arbeitgeber nur noch einen saftigen Tritt mitgeben, da die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld verhängt. Nur so: Es ist völlig egal, was Sie der Bundesagentur schreiben. Die Sperrzeit kommt sicher. Und das weiß auch Ihr (ehemaliger) Arbeitgeber. Wir helfen Ihnen aber auch während des Kampfes gegen den Arbeitgeber Bezüge von der Bundesagentur zu erhalten, notfalls durch einen Prozess vor den Sozialgerichten. Lassen Sie sich auch dahingehend von uns arbeitsrechtlich beraten.

Sie können meist solche Fehler gar nicht erkennen. Daher überlassen Sie einen Kündigungsschutzprozess den Profis. Bestenfalls sind Sie rechtsschutzversichert, wenn nicht, beantragen wir Prozesskostenhilfe für Sie oder besprechen mit Ihnen die Kosten und den Nutzen eines etwaig zu führenden Kündigungsschutzprozesses.

Kümmern Sie sich um Ihre berufliche Zukunft, wir erledigen den Rest!

Unsere Leistungen im Arbeitsrecht

Weitere arbeitsrechtliche Bereiche in denen wir Sie unterstützen können:

Rechtsanwalt Patrick Baumfalk

Wir kämpfen für Ihr Arbeitsrecht!

Herr Rechtsanwalt Baumfalk hat schon viele Prozesse gegen zahlreiche Arbeitgeber und Arbeitnehmer geführt. Dazu gehörten sowohl kleine und mittelständische Betriebe, als auch Großkonzerne. Herr Rechtsanwalt Baumfalk ist dabei kein Vergleichsanwalt, sondern harter Parteivertreter und vertritt Ihre Interessen, notfalls auch vor den Arbeitsgerichten.

Baumfalk ist regelmäßig beim Arbeitsgericht Köln, Arbeitsgericht Aachen, Arbeitsgericht Bochum, Arbeitsgericht Bonn, Arbeitsgericht Düsseldorf und beim Arbeitsgericht EssenArbeitsgericht Duisburg sowie dem Arbeitsgericht Dortmund.

Dabei vertritt Herr Rechtsanwalt Baumfalk sowohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Kündigungsschutzprozessen und bei Kündigungsschutzklagen. Er setzt ebenso prozessual die Rechte der Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch.

Der Rechtsanwalt für Ihren Prozess

Herr Rechtsanwalt Baumfalk in Kerpen und Witten

Herr Rechtsanwalt Baumfalk hat bereits erfolgreich gegen unterschiedlichste Arbeitgeber im Rheinland und Ruhrgebiet geklagt und gewonnen. Häufig begegnen dabei dem Rechtsanwalt auch anwaltlich nicht vertretene Gegner – das ist meistens ein Heimspiel. Der anwaltlich nicht vertretene Gegner kann häufig die Tragweite seiner prozessualen Erklärungen nicht überblicken. Ein Gewinn für jeden Arbeitnehmer.

Allerdings auch bei der Abwehr von Kündigungsschutzklagen für Arbeitgeber setzt sich Herr Rechtsanwalt Baumfalk bei den Arbeitsgerichten durch. Angeblich bissige Arbeitsrechtler werden spätestens in der Güteverhandlung zum zahnlosen Tiger. Insgesamt geht es den meisten Kollegen nur um den Abschluss eines Vergleichs und die Abrechnung der Termins- und Einigungsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Herr Rechtsanwalt Baumfalk begeisterte in der Vergangenheit durch seine transparente Kommunikation und offene sowie ehrliche Art zahlreiche Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Leidenschaftlich vertritt Herr Baumfalk Arbeitnehmer gegen Zeitarbeitsunternehmen aus dem Ruhrgebiet.

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