Auch wenn bereits eine Warnung an die Belegschaft der Ford-Werke Köln durch die IG-Metall geäußert wurde, haben nur wenige mit dem Ausmaß des Stellenabbaus am Kölner Standort gerechnet. 3200 Stellen sollen nun aufgrund des Ausbaus der Elektromobilität und der damit verbundenen Umstrukturierung und Verlagerung der Produktion in die USA abgebaut werden. Doch inwiefern sind derartige Massenentlassungen rechtmäßig? Was kann ein Arbeitnehmer der Ford-Werke Köln, der durch diese Maßnahmen eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten hat dagegen tun?
Im folgenden Beitrag gehen wir im Detail auf die einzelnen für Sie relevanten Verfahrensschritte bezüglich des korrekten und gewinnbringenden Umgangs mit einer Kündigung und einer damit verbundenen Kündigungsschutzklage ein. Auch auf das Szenario des Aufhebungsvertrages werden wir näher eingehen und Ihnen auflisten worauf zu achten ist bevor Sie einen solchen Vertrag unterschreiben, welche Ansprüche Sie haben, welche unter Umständen noch auszuhandeln sind und was Sie auf keinen Fall unterschreiben sollten bzw. worauf Sie nicht verzichten sollten.
Grundlegendes was ein Arbeitnehmer der Ford-Werke Köln wissen sollte ist, dass die Präklusionsfrist besagt, dass nach dem erhalt einer Kündigung innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden muss, da ansonsten die Ansprüche des Arbeitnehmers verstreichen. Nach dieser dreiwöchigen Frist erlischt der Anspruch des Arbeitnehmers und die damit verbundene Kündigung gilt als wirksam.
Sollten Sie also eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag der Ford-Werke Köln erhalten haben, verlieren Sie keine Zeit einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu kontaktieren, sich beraten zu lassen, um entsprechende Maßnahmen über diesen einzuleiten. Diese Verfahrensweise ist unabdingbar für das korrekte gerichtliche Vorgehen. Weitere Details zum Thema Kündigung, Kündigungsschutzklage, der betriebsbedingten Kündigung, dem Thema Aufhebungsvertrag, Abfindung, Kündigungsschutz und dem Kündigungsschutzprozess finden Sie in den folgenden Artikeln von uns:
Zunächst muss der Arbeitgeber nach § 17 Kündigungsschutzgesetz, KSchG, seiner damit verbundenen Anzeigepflicht nachkommen. Diese umfasst im Detail, das Informieren der Bundesagentur für Arbeit über die avisierten Kündigungen bzw. Entlassungen / Stellenabbau.
Zudem muss der Betriebsrat von dem Arbeitgeber über den Umfang der abzubauenden Stellen im Bezug auf die Gründe, Zahl der Berufsgruppen, Zeiträume der geplanten Kündigungen, Kriterien für die Auswahl der zu kündigenden Mitarbeiter und damit verbundener Sozialauswahl, sowie der Berechnung damit verbundener Abfindungen, informieren. Des Weiteren ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet die Stellungnahme des Betriebsrates zu den avisierten Kündigungen an die Bundesagentur für Arbeit zu übermitteln. Erfolgt dies nicht wie vorangehend beschrieben bzw. hält der Arbeitgeber diese Verfahrensrichtlinien nicht ein sind die ausgesprochenen Kündigungen unwirksam.
Abseits der bereits geschilderten Voraussetzungen müssen gemäß § 1 Absatz 2 KschG seitens des Arbeitgebers selbstredend auch Gründe für die Kündigungen genannt werden, ob personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt. Die seitens der Ford-Werke Köln angestrebte personelle Umstrukturierung legt nah, dass es sich hierbei um betriebsbedingte Kündigungen handelt. Jedoch ist hier zu beachten, dass auch in diesen Fällen nur die Arbeitnehmer der Ford-Werke Köln den Kündigungsschutz genießen, auf die das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Um dies verbindlich und rechtssicher zu prüfen sollten Sie einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu Rate ziehen.
Doch inwiefern darf ein Arbeitgeber überhaupt derart viele Stellen, indiziert durch eine unternehmerische Umstrukturierung überhaupt streichen bzw. Kündigungen aussprechen?
Eine betriebsbedingte Kündigung liegt vor, wenn ein Arbeitsplatz aufgrund von betrieblichen Gründen, wie zum Beispiel einer betrieblichen Umstrukturierung oder einer Verlagerung von Produktionsbereichen, nicht mehr benötigt wird. Eine solche Kündigung ist in Deutschland nur dann rechtens, wenn das Unternehmen nachweisen kann, dass der Arbeitsplatz tatsächlich nicht mehr benötigt wird und dass die Kündigung nicht durch andere Maßnahmen vermieden werden konnte.
Eine verhaltensbedingte Kündigung liegt vor, wenn das Verhalten des Arbeitnehmers einen wichtigen Grund für die Kündigung darstellt. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn ein Arbeitnehmer regelmäßig zu spät zur Arbeit erscheint oder unentschuldigt fehlt. Eine solche Kündigung kann ausgesprochen werden, wenn das Fehlverhalten des Arbeitnehmers nicht nur ein einmaliger Vorfall, sondern eine dauerhafte Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten darstellt.
Eine personenbedingte Kündigung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer persönlich für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses verantwortlich ist. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund von Drogenmissbrauch oder Alkoholismus seine Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann.
In Bezug auf eine Kündigungsschutzklage, unterscheidet sich die Durchsetzbarkeit der Klage je nach Art der Kündigung. Für eine betriebsbedingte Kündigung gibt es bestimmte gesetzliche Regelungen, die das Unternehmen erfüllen muss, damit eine Kündigung rechtens ist. Für eine verhaltensbedingte oder personenbedingte Kündigung hingegen, muss das Unternehmen lediglich nachweisen, dass das Fehlverhalten des Arbeitnehmers einen wichtigen Grund für die Kündigung darstellt.
Eine unternehmerische Entscheidung ist eine Entscheidung, die von einem Unternehmer oder einer Unternehmensleitung getroffen wird, um das Unternehmen zu leiten und zu steuern. Dies kann Entscheidungen über Produktion, Finanzen, Personal und Marketing beinhalten. In rechtlicher Hinsicht hat ein Unternehmen in der Regel die Freiheit, solche Entscheidungen zu treffen, solange sie innerhalb des geltenden Rechts und der Regulierungen des Landes liegen.
Die Freiheit eines Unternehmens in Bezug auf unternehmerische Entscheidungen beinhaltet in der Regel die Möglichkeit, Entscheidungen zu treffen, die dem Unternehmen dienen, unabhängig von den Auswirkungen auf Arbeitnehmer oder andere Parteien. So kann ein Unternehmen zum Beispiel Entscheidungen treffen, die den Wegfall von Arbeitsplätzen zur Folge haben, wenn es für die Geschäftstätigkeit notwendig ist.
In Bezug auf die soziale Auswahl im Betrieb, gibt es in Deutschland und anderen Ländern Regelungen, die es Unternehmen verbieten, Entscheidungen auf der Grundlage von bestimmten Merkmalen wie Alter, Geschlecht, ethnische Herkunft oder Religion zu treffen. Unternehmen müssen sich an diese Regelungen halten, wenn sie Entscheidungen treffen, die Auswirkungen auf die Beschäftigung haben, wie z.B. Entlassungen oder Einstellungen.
In Deutschland gibt es gesetzliche Regelungen, die Kündigungsschutz für Arbeitnehmer bei Massenentlassungen vorsehen. Diese Regelungen gelten, wenn ein Betrieb plant, mindestens 30 Arbeitnehmer innerhalb von 90 Tagen zu entlassen. Wenn ein Betrieb den Standort wechseln möchte, kann dies eine Massenentlassung darstellen, die unter diese Regelungen fällt.
Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber bestimmte Schritte unternehmen muss, bevor er die Entlassungen durchführen kann, wie z.B. eine Betriebsversammlung einberufen, Sozialplan aufstellen und die Arbeitnehmervertretungen informieren und konsultieren. Zudem gibt es auch eine Anzeigepflicht beim Arbeitsamt.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen von diesem Kündigungsschutz, zum Beispiel, wenn der Wechsel des Standortes aufgrund von wirtschaftlichen Gründen unvermeidbar ist und andere Maßnahmen, wie z.B. betriebliche Umstrukturierungen, ausgeschöpft wurden.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es auch andere Regelungen und Abkommen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern geben kann, die zusätzlichen Kündigungsschutz für Arbeitnehmer bieten, wenn ein Betrieb den Standort wechselt. Es wäre daher ratsam, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden, um weitere Informationen darüber zu erhalten.
Ein Unternehmen, in diesem Fall die Ford-Werke Köln, muss in der Regel darlegen können, dass der Arbeitsplatz nicht mehr benötigt wird, um eine Kündigung zu rechtfertigen. In Deutschland gibt es gesetzliche Regelungen, die vorsehen, dass eine Kündigung aus betriebsbedingten Gründen nur dann rechtens ist, wenn der Arbeitsplatz tatsächlich nicht mehr benötigt wird.
Im Streitfall wird das Arbeitsgericht prüfen, ob die Kündigung aus betriebsbedingten Gründen gerechtfertigt ist. Dazu wird es in der Regel prüfen, ob das Unternehmen dargelegt hat, dass der Arbeitsplatz tatsächlich nicht mehr benötigt wird und ob die Kündigung nicht durch eine andere Maßnahme, wie zum Beispiel eine betriebliche Umstrukturierung, vermieden werden konnte.
Es gibt jedoch auch Fälle, in denen ein Unternehmen wegen einer Kündigung verurteilt wird, selbst wenn es dargelegt hat, dass der Arbeitsplatz nicht mehr benötigt wird. Ein Beispiel hierfür ist, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund seiner Schwerbehinderung oder aufgrund seines Alters besonderen Kündigungsschutz genießt und das Unternehmen nicht belegen kann, dass es keine andere Möglichkeit gibt, den Arbeitsplatz des Arbeitnehmers anderweitig zu besetzen.
Es ist wichtig zu beachten, dass es auch andere arbeitsrechtliche Regelungen und Abkommen geben kann, die zusätzlichen Kündigungsschutz für Arbeitnehmer bieten und es wäre daher ratsam, sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden, um weitere Informationen darüber zu erhalten.
Die Sozialauswahl ist ein wichtiger Bestandteil des Kündigungsrechts, insbesondere im Falle von Massenentlassungen. Sie dient dazu, die Auswirkungen einer Kündigung auf die betroffenen Arbeitnehmer so gering wie möglich zu halten. Im Falle einer Kündigung der Ford-Werke Köln würde die Sozialauswahl dazu dienen, die Arbeitnehmer auszuwählen, die aufgrund ihrer individuellen Umstände am besten in der Lage sind, eine neue Arbeit zu finden oder die am wenigsten von einer Kündigung betroffen sind.
Wenn die Sozialauswahl nicht durchgeführt wurde oder mangelhaft durchgeführt wurde, kann dies für den betroffenen Arbeitnehmer auf arbeitsrechtlicher Ebene relevant sein. Eine Kündigung, die ohne oder mit mangelhafter Sozialauswahl erfolgt, kann unter Umständen unwirksam sein. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, Kündigungsschutzklage einzureichen und das Arbeitsgericht wird überprüfen, ob die Kündigung rechtens ist.
Es kann daher sinnvoll sein, einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht mit der Sache zu betrauen, um sicherzustellen, dass die arbeitsrechtlichen Anforderungen eingehalten werden und um sicherzustellen, dass die Rechte des Arbeitnehmers gewahrt werden. Ein Anwalt kann dabei helfen, die arbeitsrechtlichen Fakten zu prüfen und gegebenenfalls eine Kündigungsschutzklage einzureichen.
Ob ein Arbeitnehmer der Ford-Werke Köln im Falle einer Kündigung eine Abfindung erhält, hängt von den individuellen Umständen des Einzelfalls ab. In der Regel werden Abfindungen dann gezahlt, wenn die Kündigung durch den Arbeitgeber aus betriebsbedingten Gründen erfolgt und kein Verschulden des Arbeitnehmers vorliegt.
Die Höhe der Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Alter, der Dauer des Arbeitsverhältnisses, der Qualifikation, der Branche und dem Arbeitsmarkt. Eine Regelabfindung gibt es nicht, jede Abfindung ist individuell.
Eine Abfindung unterliegt der Lohnsteuer, sowie Sozialversicherungsbeiträgen.
Es ist möglich, dass ein Arbeitnehmer der Ford-Werke Köln außergerichtlich eine Abfindung erhält, wenn die Kündigung durch den Arbeitgeber aus betriebsbedingten Gründen erfolgt und eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erzielt werden kann. Es ist jedoch ratsam, sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen, um die individuelle Situation und die Möglichkeiten einer Abfindungsvereinbarung einschätzen zu können.
Die Kosten für die Vertretung durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht im Kündigungsschutzprozess können sehr unterschiedlich sein und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Umfang des Falls, der Erfahrung des Anwalts und dem geografischen Standort. Im Allgemeinen kann man jedoch davon ausgehen, dass die Kosten für einen Anwalt im Vergleich zu den Kosten eines Prozesses ohne Anwalt höher sind.
In der Regel gibt es keinen Unterschied in den Kosten, ob man sich außergerichtlich vergleicht oder gerichtlich.
Ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten des Rechtsanwalts im Kündigungsschutzprozess übernimmt, hängt von den Bedingungen der Versicherung ab. Es ist sinnvoll, sich vorab bei seiner Rechtsschutzversicherung zu erkundigen, ob eine Deckung im Falle eines Kündigungsschutzprozesses besteht und welche Bedingungen hierfür erfüllt sein müssen.
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