Visa-Recht USA

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Das Visa-Recht der USA

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Sobald man in ein Land reisen möchte, welches nicht in der EU liegt oder mit dem kein klärender Vertrag zum Visum geschlossen wurde, stellt sich immer die Frage nach einem Visum, welches zur Einreise und Verbleib in einem bestimmten Land berechtigt. So ist das Visum für die Vereinigten Staaten von Amerika wahrscheinlich das komplizierteste bzw. aufwendigste, welches zu beantragen gilt. Vor allem die Frage nach der Art des Visums wird einem beantragenden häufig vor komplexe Fragestellungen bringen. Grund dafür ist, dass es nicht ein bestimmtes Visum für die Vereinigten Staaten von Amerika gibt, sondern eine Vielzahl an Visa.

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Grundlegende Informationen

Anwalt für VISA-Recht USA | Allgemeines zum Visa Recht der USA

Zu aller erst sollte man sicherstellen, dass man über einen gültigen Reisepass verfügt. Im Normalfall wird das Visum nämlich in jenen reingeklebt, damit eine problemlose Einreise oder Durchreise möglich ist. Rechtlich betrachtet handelt es sich bei einem Visum nicht um einen Aufenthaltstitel, wodurch keine Einreise in das Land sichergestellt ist. Dadurch könnte unter Umständen eine Einreise verweigert werden, denn die Einreise und ein Aufenthaltstitel sind verschiedene Dinge. Eine gültige Einwanderungserlaubnis bzw. das Einwanderungsvisum wird üblicherweise „Green Card“ genannt.

Sollten jemand in der Situation sein, kein Einwanderungsvisum, sondern ein US-Nichteinwanderungsvisum zu besitzen, bewirbt er sich erstmals bei Einreiseversuch zur Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika. Solch ein Visum liegt vor, wenn man beispielsweise zum Tourismus, Studium oder Arbeitsvisum in die Vereinigten Staaten von Amerika einreisen möchte. Wer der Einreise zusagt, sind im konkreten dann die zuständigen Einwanderungsbeamten der U.S. Customs and Border Protection (CBP).

Im Normalfall ist es so, dass jeder, der in die USA einreisen möchte, auch ein Visum beantragen muss. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen. Beispielsweise Nationen wie Deutschland, Österreich oder die Schweiz nehmen am „Visa Waiver Programm“ teil, welches es ermöglicht, bis zu 90 Tage in die USA ohne ein Visum einreisen zu können. Dies gilt aber nur zu bestimmten Einreisezwecken und nicht allgemein. Wer nicht mit der Hilfe dieses Programms reisen kann, der muss ein Antrag auf Visumerstellung stellen. Da es sich bei dem Verfahren um ein sehr zeitaufwendiges handelt, darf hier keine Zeit verschenkt werden. Das Verfahren für ein Visum ist komplex uns zeitintensiv.

Welche Arten Visa gibt es für die USA?

Anwalt für VISA-Recht USA | Differenzierung unterschiedlicher Formen von Visa

Der Unterschied in den verschiedenen Visa ist immer der Grund zur Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika. Beispiele hierfür wäre die Geschäftsreise, der Besuch einer Verwandten, das Praktikum oder Studium. In den meisten Fällen wird es schlichtweg nicht möglich sein, ohne ein Visum in die USA einreisen zu dürfen. Der grundlegende Unterschied besteht im Rahmen der amerikanischen Behörden aber in dem, ob es sich um ein zeitweises Nichteinwanderungsvisum oder um ein Einwanderungsvisum (Green Card) handelt. Der Unterschied besteht darin, dass eine Person mit einem Nichteinwanderungsvisum nur für eine begrenzte Zeit Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika wünscht. Bei einer Green Card wird Langzeitaufenthalt ohne Ausreise gewünscht.

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Die verschiedenen Visa für die Nichteinwanderung

Je nach Reiseziel wird zwischen den verschiedenen Visa unterschieden. Hierzu folgt nun eine Auflistung, welches Visum für welchen Zweck gedacht ist.

Studium und Praktikum

  • M-1 Visum – Für Personen, die eine berufsbezogene Einrichtung besuchen wollen
  • J-1 Visum – Austauschprogramm in den USA
  • F-1 Visum – Studium an einer amerikanischen Universität College – Besuch einer Bildungseinrichtung

Besuchervisum

  • B-1 Visum – Geschäftsreise aus beruflichen Gründen bis zu 180 Tage
  • B-2 Visum – Touristen die bis zu 180 Tage Urlaub in den USA machen möchten
  • B-1 / B-2 Visum – Ein Kombivisum für Geschäftsreisen mit Tourismus

Das Arbeitsvisum

Diese Art des Visums ist das mit den meisten Konstellationen und Möglichkeiten. Hierbei wird in die unterschiedlichsten Kategorien unterscheiden, denn es gibt nicht „ein“ oder „das“ Arbeitsvisum für die Vereinigten Staaten von Amerika. Die Visa unterscheiden sich dahingehend in der Voraussetzung zum Zugang, der Beantragung und Kosten bzw. Bearbeitungszeit. 

Voraussetzung bei allen folgenden Arten der Visa ist aber ein konkretes Stellenangebot eines amerikanischen Arbeitgebers. Der Antragsteller ist daher immer ein Unternehmen aus den USA für den ausländischen Bewerber. Es ist auf jeden Fall klarzustellen, dass das beantragte und wahrscheinlich genehmigte Visum immer nur für den einen Arbeitgeber zählt. Sollte der Job daher gewechselt werden, verliert auch das Visum seine Gültigkeit.

  • TN-Visum – Facharbeiter aus Kanada und Mexiko
  • O-1 Visum – Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten
  • L-1 Blanket Visum – Firmeninterner Mitarbeitertransfer
  • L-1 Visum – Firmeninternen Mitarbeitertransfer aller Staatsangehörigkeiten
  • I-Visum – Journalisten und Medienvertreter
  • H-1B Visum – Hochqualifizierte Fachkräfte und Personen mit einem akademischen Abschluss
  • E-2 Visum – Manager von Unternehmen, die in die USA investiert haben
  • E-1 Visum – Manager die mit den USA Handel treiben
  • E-Registrierung – Vereinfachtes Antragsverfahren für US-Niederlassungen basierend auf Handel oder Investitionen
  • C-1 / D Visum – Besatzungsmitglieder von internationalen Fluggesellschaften oder Schiffen
Wie in dieser Auflistung relativ gut deutlich wird, gibt es eine Vielzahl an Nichteinwanderungsvisa, bei denen der Grund immer unterschiedlich ist. Allerdings unterschieden sich die Visa auch in der Preisgestaltung. Ein simples Geschäfts- oder Touristenvisum kostet im Schnitt 185,00 $, während ein Visum für Handeltreibende bis zu 315,00 $ betragen kann. Auf diese Kosten könnte unter Umständen noch eine Gebühr für die Ausstellung des Visums kommen. Dies richtet sich danach, ob das Land der Ausreise eine Gebühr für die Einreise eines US-Amerikaners verlangt. Diese Kosten heißen aus diesem Grund auch „Gegenseitigkeitskosten“.
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Die Beantragung eines Visums

Anwalt für VISA-Recht USA | Anleitung zur Beantragung eines Nichteinwanderungsvisums

Wer bei der Vielzahl von Visa den Überblick immer noch nicht verloren hat, der wird sich nun fragen, wie man ein Visum beantragen kann. Hierzu gibt es eine gute Schritt-für-Schritt Anleitung, die man beachten sollte. Diese Schritte gelten lediglich für die Beantragung eines Nichteinwanderungsvisum.

Schritt 1: Festellen welches Visa-Kategorie benötigt wird. Welche Voraussetzungen und Antragselemente brauche ich ? Kann ich eventuell ohne ein Visum reisen?

Schritt 2: Ausfüllen des Formulars DS-160. Hierzu gibt es bestimmte Richtlinien, wie das Formular ausgefüllt worden sein muss. Nach Einreichen des Formulars kann nichts mehr geändert werden. Hier hilft Ihnen ein Anwalt, der sich mit dem Einwanderungsrecht auskennt.

Schritt 3: Zahlung der Antragsgebühr nach den jeweiligen Bank- und Zahlungsoptionen.

Schritt 4: Beantragen Sie einen Termin zum Interview. Dieses muss vor Einreise durchgeführt worden sein.

Schritt 5: Führen Sie das Interview durch. Dieses wird in der Regel bei der US-Botschaft oder dem US-Konsulat durchgeführt.

Schritt 6: Sie erhalten nach Genehmigung des Visum die Dokumente zurück. Entweder können diese abgeholt werden oder sie werden versendet.

Anwalt für VISA-Recht USA | Anleitung zur Beantragung eines Einwanderungsvisums

Für das Einwanderungsvisum gelten andere Richtlinien und Schritte, die zur Beantragung nötig sind. Bei einem US-Einwanderungsvisum gehen die Vereinigten Staaten von Amerika davon aus, dass man dauerhaft in den USA leben, arbeiten oder studieren möchte. Die Einteilung erfolgt auch hier in verschiedene Visa Arten. Kategorien sind beispielsweise unmittelbare Verwandte, familienbasiert, arbeitsbasiert oder das Diversity Immigrant Visa Programm (Greencard Lotterie). Die Beantragung dieses Visum erfolgt in drei Schritten:

Schritt 1: Einreichen des Antrages auf Einwanderungsvisum beim USCIC (US-Einwanderungsbehörde)

Schritt 2: Bearbeitung des Antrages erfolgt durch das National Visa Center oder das US-Konsulat in Frankfurt.

Schritt 3: Das Führen des Einwanderungsinterviews.

Möglich ist die Erlangung der Greencard demnach nur, wenn man eine Arbeitsstelle antritt, eine Familienzusammenführung plant oder an der Lotterie teilnimmt. Die Gültigkeit der Greencard ist in der Regel lebenslänglich. Es sei denn, man verliert die Green Card wieder, weil man sich beispielsweise zu lange im Ausland aufgehalten hat.

Da das Visa-Recht der Vereinigten Staaten von Amerika sehr komplex ist, ist die Rechtsanwaltskanzlei Baumfalk der passende Ansprechpartner bei Fragen rund um das Visa-Recht der USA. So bieten wir unter anderem beste Verbindung in die Vereinigten Staaten von Amerika und haben sehr gute Korrespondenzanwälte zur Hand, die Ihnen gerne ebenfalls zur Seite stehen.

Sie benötigen Unterstützung im Bezug auf die Beantragung eines Nichteinwanderungs- oder Einwanderungsvisums für die USA?

Dann kontaktieren Sie uns

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