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Du wurdest gekündigt. Was nun? Kündigungsschutzklage einreichen? Aber wie? Und wie läuft das ganze eigentlich ab?

1. Du solltest zunächst Innerhalb von 3 Wochen nach Kündigung eine Kündigungsschutzklage einreichen. Allerdings musst du die oben genannte Frist dazu einhalten, da sonst die Kündigung wirksam ist. Das ist das gängige Verfahren nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG).

2. Im Anschluss prüft dann das Arbeitsgericht (ArbG) die Kündigung.

3. Die meisten Kündigungsschutzprozesse enden durch einen Vergleich, wobei in der Regel einvernehmlich das Arbeitsverhältnis bei Zahlung einer üppigen Abfindung beendet wird.

4. Das Arbeitsgericht überprüft die Wirksamkeit der Kündigung unter allen rechtlichen Gesichtspunkten, soweit sich die klagende Partei dann auf rechtlich relevante Unwirksamkeitsgründe beruft. Das Gesetz spricht in diesem Fall von der „sozialen Rechtfertigung“ der Kündigung.

5. Dennoch solltest du diese Schritte nicht im Alleingang tätigen, sondern von einem Anwalt prüfen und dich entsprechend deiner nächsten Handlungen beraten lassen.

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