Checkliste zur Hausdurchsuchung

Rechtsanwaltskanzlei für Strafrecht in Kerpen, Köln und Witten

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Checkliste zur Hausdurchsuchung

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1. Ruhe bewahren.

Merke: Ruhe bewahren und nicht überhastet reagieren! Vermeiden Sie Emotionalität.

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2. Überprüfung der Gründe zur Hausdurchsuchung

Merke: Sobald die Polizei vor der Türe steht, stellen Sie sich und den Beamten folgende Fragen:

a) Gegen wen richtet sich die Hausdurchsuchung?
b) Welcher Grund wird zur Durchsuchung genannt? Wird etwas Bestimmtes gesucht?
c) Lesen sie den Durchsuchungsbeschluss sorgfältig durch – bei Gefahr im Verzug wird es keinen Beschluss geben.
d) Lassen Sie sich die Namen der Beamten geben.
e) Bestehen Sie auf den Anruf bei einem Anwalt Ihrer Wahl – die Beamten sollen mit der Durchsuchung so lange warten, bis ihr Anwalt eingetroffen ist.

3. Widerspruch einlegen

Merke: Legen Sie einen Widerspruch gegen die Durchsuchung und Beschlagnahmungen ein.

Unterschreiben sie nichts.

4. Anwesenheit während der Durchsuchung

Merke: Verlangen Sie, dass die Durchsuchung nur in Ihrer Anwesenheit stattfinden darf – ein Raum nach dem anderen und nur mit Ihnen zusammen.

5. Eigene Zeugen - Vertrauenspersonen benennen

Merke: Zeugen der Behörde oder Beamten lehnen Sie ab – Sie bestehen auf eigene Zeugen, denen Sie auch vertrauen. Die Beamten sollen warten, bis Ihre Vertrauensperson vor Ort ist.

6. Keine Aussagen machen!

Merke: Sie machen keinerlei Aussagen gegenüber den Beamten und führen keine Gespräche mit diesen. Sie machen vor allem keine Aussagen zu den Vorwürfen. Was Sie jedoch äußern sollten, ist die Ablehnung der Hausdurchsuchung und lassen Sie sich dies auch protokollieren.

7. Für welche Räume gilt die Durchsuchung und für welche nicht?

Merke: Es dürfen nur die Räume und Gebäude durchsucht werden, welche im Durchsuchungsbeschluss genannt wurden. Andere Räume verweigern Sie!

8. Versiegelung von beschlagnahmten Gegenständen

Merke: Bestehen Sie auf eine Versiegelung der beschlagnahmten Sachen, wenn es sich um Gegenständen handelt, die sehr privat sind. Nur der / die Staatsanwalt/-in darf diese dann sichten.

9. Keinen Widerstand leisten

Merke: Sie haben keine Mitwirkungspflicht bei der Durchsuchung, leisten aber auch keinen Widerstand oder behindern die Beamten bei der Arbeit.

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10. Beweismittel

Merke: Versuchen Sie nichts „verschwinden“ zu lassen. Dies bezieht sich auf Beweismittel und Gegenstände.

11. Das Durchsuchungsprotokoll

Merke: Lassen Sie sich ein Protokoll der Durchsuchung aushändigen. Die beschlagnahmten Sachen müssen detailliert aufgelistet sein. Das Protokoll muss von den Beamten gezeichnet werden, nicht von Ihnen. Es empfiehlt sich selbst Notizen zu machen und mitzuschreiben.

12. Nach der Durchsuchung

Merke: Schreiben Sie ein Gedächtnisprotokoll. Lassen Sie einen Widerspruch über Ihren Anwalt einlegen und die Durchsuchung rechtlich überprüfen!

Wir sind im Fall einer Anhörung durch die Polizei oder einer Hausdurchsuchung bundesweit für Sie da!

Dann kontaktieren Sie uns

+49 (0) 2273 - 40 68 504

info@kanzlei-baumfalk.de

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