Corona-App Krankmeldung

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Corona-App Krankmeldung

Rechtsanwaltskanzlei BAUMFALK in Kerpen-Horrem und Witten

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Darf ich als Arbeitnehmer Zuhause bleiben, wenn die Corona-App ein erhöhtes Risiko anzeigt?

Die Antwort ist hier: Nein. Allerdings bietet es sich an, mit dem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen, sobald die Corona-App ein erhöhtes Risiko anzeigt. Selbstverständlich sollte man sich sofort beim Arzt des Vertrauens testen lassen.

Viele Arbeitgeber haben seit März diesen Jahres interne Betriebsanweisungen, Handlungsrichtlinien und ggf. Betriebsvereinbarungen erlassen, die den Umgang mit dem Corona-Virus regeln sollen. Viele Arbeitgeber sind bei einem erhöhten Risiko sehr kulant und erlauben sofort die Arbeit im HomeOffice. Allerdings muss man immer aufpassen, denn ein unentschuldigtes Fernbleiben von der Arbeit kann eine Abmahnung und ggf. sogar eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.

Es gibt aber auch Fälle, in denen die Betriebsanweisungen nicht eindeutig sind. zur Vermeidung von Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber sollte auf jeden Fall bei Verdacht auf Infektion sofort mit diesem Kontakt aufgenommen werden.

Bei Fragen zur Sache, könnt Ihr euch gerne bei uns melden.

Eure Kanzlei Baumfalk

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