Präsenzunterricht trotz Corona

ArbG Mainz, Beschluss vom 8 Juni 2020 – Az 4 Ga 10/20

Präsenzunterricht trotz Corona - ArbG Mainz, Beschluss vom 8 Juni 2020 – Az 4 Ga 10/20

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Ausweislich der Presseerklärung der Justiz Rheinland-Pfalz vom 10.06.2020 zu dem Verfahren 4 Ga 10/20 hat das Arbeitsgericht Mainz mit Beschluss vom 08. Juni 2020 über den Eilantrag eines Lehrers entschieden, der seinem Arbeitgeber verbieten lassen wollte, ihn während der Corona-Pandemie zum Präsenzunterricht heranzuziehen.

In dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ging es um einen 62-jährigen Lehrer, welcher – unter Berufung auf sein Alter – seinem Arbeitgeber, einer Berufsschule mit Förderunterricht, verbieten lassen wollte, ihn während der Corona-Pandemie zum Präsenzunterricht heranzuziehen. Vorgesehen war die Erteilung von Einzelunterricht in einem 25 qm großen Raum durch den Antragsteller. Der Antragsteller führte aus, er würde sich in unzumutbarer Weise gesundheitlichen Risiken aussetzen, obwohl ein Interesse am Präsenzunterricht nicht ersichtlich wäre.

Das Arbeitsgericht Mainz hat den Antrag abgelehnt. Das Gericht war der Auffassung, dass im konkreten Fall ein ausreichender Abstand gewahrt werden könnte. Die Meinung des Antragstellers, dass kein erhebliches Interesse am Präsenzunterricht bestünde, wäre nicht nachzuvollziehen, da es sich bei dem abzuhaltenden Unterricht um Förderunterricht zugunsten benachteiligter Schüle handelte. Ferner stünde den Schulen ein Ermessensspielraum zu, wie sie den Gefahren der Corona-Pandemie begegnen wollten. Es sei nicht Aufgabe der Gerichte, vorab zu entscheiden, welcher Lehrer wie eingesetzt werden könne, so das Arbeitsgericht Mainz.

Die Entscheidung des Gerichts beinhaltet keine genaue und abschließende Aussage darüber, wie Unterricht in Zeiten der Corona-Pandemie zu gestalten ist und welche Vorkehrungen zur Sicherheit der Arbeitnehmer zu treffen ist. Sollten Sie als Arbeitnehmer Sorge haben, ob es Ihnen unter den gegebenen Umständen zugemutet werden kann, zu arbeiten, berate ich Sie gerne und helfe Ihnen dabei, eine Lösung mit ihrem Arbeitgeber zu finden. Handeln Sie nicht auf eigene Faust, sondern wenden Sie sich an einen arbeitsrechtlich spezialisierten Rechtsanwalt!

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