Kosten eines Rechtsanwalts - GUTER RAT IST NICHT TEUER!

MIT WELCHEN KOSTEN MÜSSEN SIE BEIM RECHTSANWALT RECHNEN?

Wie berechnen sich die Kosten für einen Rechtsanwalt?

Rechtsanwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Kerpen, Köln und Witten

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Viele Mandanten fragen uns, welche Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts entstehen und was die Beauftragung eines Rechtsanwalts eigentlich kostet. Kostenanfragen und Informationen über die Kosten können Sie jederzeit in unseren Kanzlei in Kerpen oder unserer Kanzlei in Witten erfragen.

Diese Seite dient dabei dazu, Ihnen einen ersten Überblick über die anwaltliche Kostenstruktur zu geben.

Dazu können Sie gerne das Kontaktformular nutzen oder aber unverbindlich unter unserer Telefonnummer anrufen.

Die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung

Kosten der Erstberatung

Die Kosten für eine rechtsanwaltliche Erstberatung sind für Verbraucher im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. So darf eine anwaltliche Erstberatung für einen Verbraucher nicht mehr als 190,00 EUR netto zuzüglich Mehrwertsteuer kosten. Insgesamt kommen dabei Kosten in Höhe von maximal 226,10 EUR für die Einholung eines anwaltlichen Rats auf Sie zu.

Dabei beachten wir allerdings die Dauer des Erstberatungsgesprächs sowie die grundsätzliche Bedeutung des anwaltlichen Rats für Ihre Entscheidung.

Wir rechnen die anwaltliche Erstberatung immer auf die Kosten für das Mandant an, soweit wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für Sie tätig werden. Gleiches gilt hierbei auch bei Abschluss einer Vergütungsvereinbarung in unserer Rechtsanwaltskanzlei.

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Gebührenberechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Gebührenberechnung nach RVG

Grundsätzlich rechnet der Rechtsanwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Gerade im gerichtlichen Verfahren dürfen dabei die ausgewiesenen Gebühren für den Rechtsanwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nicht unterschritten werden. Der Rechtsanwalt darf als Organ der Rechtspflege keine Dumpingpreise anbieten.

Für die außergerichtliche Beauftragung des Rechtsanwalts kann die Vergütung allerdings auch abseits des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes frei vereinbart werden. Für die Beratung durch einen Rechtsanwalt wird dabei mindestens eine angemessene Vergütung fällig. Für die von uns angebotenen Rechtsprodukte „Externe Rechtsberatung“ bieten wir daher eine Pauschalvergütung an.

Wie berechnen sich die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz?

Gebührenberechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Im Zivilrecht richten sich die Gebühren des Rechtsanwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz grundsätzlich nach dem Streitwert. Dieser Streitwert kann beispielsweise durch einen gängigen Streitwertkatalog ermittelt werden. Beispielhaft für die Streitwertermittlung im Arbeitsrecht kann auf den Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit des Arbeitsgerichts Düsseldorf zurückgegriffen werden.

Dieser weist dabei für die Kündigungsschutzklage einen Streitwert von einem Vierteljahresgehalt für eine Kündigungsschutzklage aus. Dies wird ebenso beim Arbeitsgericht Köln so gehandhabt.

Basierend auf dem Streitwert kann dann die anwaltliche Gebühr für jeden Verfahrensschritt bis zur Beendigung des Verfahrens, beispielsweise durch Vergleich oder durch Urteil berechnet werden. Eine nützliche Hilfe zur Berechnung der anwaltlichen Vergütung nach dem RVG bietet hierbei der Prozesskostenrisikorechner des DeutschenAnwaltVereins.

Die genauen Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz können wir Ihnen im Rahmen einer anwaltlichen Erstberatung genauer aufzeigen und erläutern Ihnen auch gerne, mit welchen Kosten Sie für die anwaltliche Beratung und Vertretung rechnen müssen.

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Vergütungsvereinbarung mit dem Rechtsanwalt

Die Vergütungsvereinbarung

Gute Rechtsberatung bedarf einiges an Zeit und Aufwand. Damit wir Sie umfassend vertreten können, schließen wir in vielen Fällen mit Ihnen eine Vergütungsvereinbarung ab. Das bedeutet auch, dass die Kosten gegebenenfalls höher ausfallen können, als nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bestimmt. Den Stundensatz für unsere Tätigkeit, gerade in exotischen Rechtsgebieten, besprechen wir dabei im Rahmen eines Erstgesprächs transparent mit Ihnen durch.

Im Rahmen der außergerichtlichen Rechtsberatung kommen Sie bei weniger komplexen Sachverhalten und rechtlichen Fragestellungen dabei zumeist sogar günstiger weg, als bei Berechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Auch werden viele Fragen im Bezug auf die Mandatierung eines Rechtsanwalts im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gar nicht gestellt.

Im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung sind wir auch in der Lage vor Einreichung einer umfassenden Klageschrift eine Wirtschaftlichkeitsprüfung vornehmen, die Sie vor unangenehmen Überraschungen während oder nach dem gerichtlichen Verfahren bewahrt. Im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung können wir die Erfolgsaussichten einer Klage oder eine anwaltliche Beratung und Vertretung wesentlich effektiver umsetzen, als es nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz der Fall ist.

Für Sie bietet der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung auch den Vorteil, dass Sie genau wissen, welche Kosten für die anwaltliche Beratung und Vertretung, sowohl im gerichtlichen Verfahren als auch außergerichtlich bei Ihnen anfallen. Gerade für Unternehmer bietet eine Vergütungsvereinbarung damit auch eine kalkulierbare Größe.

In vielen Fällen können wir, auch in exotischen Rechtsgebieten, wie dem Arbeitnehmermigrationsrecht oder auch dem Datenschutzrecht, Pauschalvergütungen anbieten ohne auf die Uhr schauen zu müssen. Und auch bei der Umsetzung von großen Projekten, wie z.B. der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung in Ihrem Unternehmen oder auch bei der Umsetzung des Geschäftsgeheimnisgesetzes, können wir Ihnen mit einer Vergütungsvereinbarung ein attraktives Vergütungsmodell für unsere Tätigkeit anbieten.

Im Arbeitsrecht rechnen wir dabei bei der Erstellung oder Prüfung von Verträgen grundsätzlich nach einer Vergütungsvereinbarung ab.

Sprechen Sie uns innerhalb der anwaltlichen Erstberatung einfach an und wir finden mit Ihnen gemeinsam eine für Sie attraktive Lösung.

Sie haben eine Rechtsschutzversicherung?

Die Rechtsschutzversicherung

Selbstverständlich rechnen wir auch mit der Rechtsschutzversicherung ab. Fragen Sie daher vor der Mandatierung bei Ihrer Rechtsschutzversicherung an, ob diese die Kosten für die anwaltliche Beratung und Vertretung übernimmt. So sparen Sie sich unnötige Verzögerungen bei der Mandatsbearbeitung.

Gerne übernehmen wir für Sie aber auch die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung. Dabei nutzen wir auch die Schnittstelle DREBIS zur Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung. Daher ist eine Entscheidung meist innerhalb von 48 Stunden voll digital möglich.

Sollten Sie Fragen im Bezug auf Ihre Rechtsschutzversicherung haben, können Sie immer Kontakt mit der Rechtsschutzversicherung oder aber auch mit unserem Sekretariat aufnehmen, welches Ihnen gerne bei allen Ihren Fragestellungen hilft.

Zahlungsmodalitäten in unserer Rechtsanwaltskanzlei

Zahlungsmodalitäten

Im Rahmen der Rechnungsabwicklung bieten wir Ihnen alle gängigen Zahlungsmittel an, wobei wir grundsätzlich auf die Annahme von Bargeld verzichten. Bei uns können Sie mit allen gängigen Kreditkarten, wie MasterCard, Visa und American Express bezahlen. Als digitalisierte IT-Rechtsanwaltskanzlei bieten wir Ihnen auch Zahlungen über PayPal, ApplePay und GooglePay in unserer Kanzlei an.

Wir arbeiten mit der Anwaltlichen Verrechnungsstelle zusammen und können Ihnen daher auch eine Zahlung innerhalb von 30 Tagen oder auch eine Ratenzahlung bis zu zwölf Monaten anbieten. Hierzu können Sie uns auch gerne ansprechen. Gemeinsam mit Ihnen finden wir dann eine auf Sie angepasste Lösung.

Sollten Sie zu den Zahlungsmodalitäten weitere Fragen haben, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.

Sie benötigen einen Rechtsanwalt?

Dann kontaktieren Sie uns

+49 (0) 2273 - 40 68 504

info@kanzlei-baumfalk.de

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