Schufa Eintragung löschen lassen | Ihr Schufa Anwalt

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Negative Schufa Einträge können erhebliche und äußerst unangenehme Folgen für Verbraucher mit sich bringen. Zum Beispiel kann ein solcher Eintrag dazu führen, dass Baudarlehen abgelehnt werden, Miet- oder Mobilfunkverträge scheitern, Kredite nicht vergeben werden oder sogar das Leasen oder Kaufen eines Fahrzeugs dadurch nicht zu Stande kommt. Das kann für viele Menschen erhebliche Konsequenzen in ihrem Leben mit sich bringen.

In der Praxis ist es jedoch so, dass nicht jeder Schufa-Eintrag berechtigt oder gerechtfertigt ist. Abseits der Fehleintragung falscher Einträge bei der Schufa kann es zudem auch passieren, dass bereits getilgte Schulden und veraltete Einträge einfach nicht innerhalb der Löschfrist gelöscht wurden und somit unberechtigter Weise für Verbraucher zu Problemen im Leben führen. Wir als Rechtsanwaltskanzlei können Ihnen dabei helfen derartige Einträge zu überprüfen und löschen zu lassen. Die Vorgehensweise und den genaueren Inhalt dazu werden wir Ihnen im folgenden Beitrag detailliert aufschlüsseln und darstellen.

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Wie lässt man einen Schufa Eintrag löschen?

Die Vorgehensweise beim Löschen eines Schufa Eintrages

Die Daten mit denen die Schufa zur Verarbeitung arbeitet, erhält diese Unternehmen und Arbeitgebern, die diese an sie weiterleiten. Dabei fungiert die Schufa, die sogenannte Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditversicherung als eine Auskunftei, deren Aufgabe es ist, Bonitäten und Kreditwürdigkeiten von Staaten, Unternehmen und Privatpersonen, also Verbrauchern prüft.

Wer nur äußerst unzuverlässig seine Rechnungen oder Raten begleicht, sorgt dadurch eben für einen Vermerk und Eintrag bei der Schufa, dies ist in einem solchen Fall auch durchaus berechtigt. Ein solcher Eintrag in der Schufa Datenbank kann somit lebensverbauende Folgen für Privatpersonen und Verbraucher haben, da Baudarlehen abgelehnt werden, Miet- oder Mobilfunkverträge scheitern, Kredite oder Darlehen nicht vergeben werden oder sogar das Leasen und Kaufen eines Fahrzeugs dadurch erschwert wird wenn nicht sogar komplett unmöglich ist.

Allerdings ist nicht jeder dieser Einträge gerechtfertigt, da für einen Schufa Eintrag strenge gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um diesen zu rechtfertigen, welche nicht immer ausführlich geprüft werden. Wir als Rechtsanwaltskanzlei für IT-Recht und Datenschutzrecht, Herr Rechtsanwalt Baumfalk als ihr Schufa Anwalt, prüfen bei negativen Schufa Einträgen diese Voraussetzungen im Detail. Sind diese nicht erfüllt oder liegt ein Sorgfaltsverstoß vor besteht durch uns die Chance den Schufa Eintrag mit unserer Hilfe löschen zu lassen.

Welche Voraussetzungen für einen negativen Schufa Eintrag gelten

Voraussetzungen für einen negativen Schufa Eintrag

Jeder Verbraucher oder Unternehmer, der einer vertraglichen Leistung, ob Darlehensvertrag oder Leasingvertrag, riskiert einen negativen Schufa Eintrag. Im Detail sind die Kriterien für einen negativen Schufa Eintrag ein Zahlungsausfall, Missbrauch eines Giro- oder Kreditkartenkontos, ein Zahlungsverzug, eine Privatinsolvenz. Weitere Gründen für einen negativen Schufa Eintrag stellen auch ein ergangener Vollstreckungsbescheid oder beispielsweise eine Kündigung eines Kredits seitens der Hausbank dar. Grundsätzlich ist allerdings zu erwähnen, dass die meisten negativen Schufa-Einträge durch verspätete oder gar nicht geleisteten Zahlungen verschuldet sind.

Wir als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei, Rechtsanwalt Baumfalk als ihr Schufa Anwalt, prüfen im Detail ob ihre Einträge rechtmäßig und korrekt oder unberechtigterweise vorgenommen wurden. Sollte sich nach unserer eingehenden Prüfung herausstellen, dass Ihre Einträge unberechtigt vorgenommen wurden oder noch bestehen, werden wir für Sie in der Sache gegen die Schufa vorgehen und eine Löschung bewirken. Auch im Falle der berechtigten Eintragung sehen prüfen wir ob dieser einen Verstoß gegen die DSGVO, Datenschutzgrundverordnung, darstellt um diesen trotzdem für Sie löschen zu lassen.

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Welche Schufa Einträge können gelöscht werden und welche nicht?

Löschung von Schufa Einträgen

Im Folgenden erklären wir Ihnen genau anhand welcher Sachlage die Schufa berechtigt ist einen negativen Schufa-Eintrag vorzunehmen bzw. bei welchem Sachverhalt die Eintragung berechtigt ist. 

Sollte es der Fall sein, dass Sie eine fällige Forderung nicht bedient haben, ist in einem solchen Fall ein Schufa-Eintrag nur dann berechtigt, wenn im Vorlauf bereits in Summe zweimal schriftlich angemahnt wurde, hier ist auch zu beachten, dass eine Mahnung via E-Mail keine Gültigkeit hat. Zudem ist ebenfalls relevant, dass zwischen den bereits erwähnten zwingenden zwei Mahnungen eine Zeitraum von mindestens vier Wochen vergangen sein muss, sonst trägt auch dieser Sachverhalt zu einer unberechtigten Schufa Eintragung bei. 

Außerdem muss in dieser Mahnung eine negative Schufa Eintragung als Konsequenz zur Nichtbegleichung der Forderung angedroht werden, sonst ist diese ebenfalls anfechtbar, ebenfalls ist es äußerst wichtig, dass sie die Forderung abgelehnt haben. Wenn diese genannten Voraussetzungen also nicht erfüllt sind, oder nur eine der genannten, darf kein Schufa Eintrag in Folge dessen erfolgen. 

Haben sie beispielsweise eine vollkommen ungerechtfertigt hohe Mobilfunkrechnung Ihres Mobilfunknetzbetreibers erhalten und haben das Unternehmen über diesen Sachverhalt informiert und dieser widersprochen, darf im Anschluss kein Schufa-Eintrag erfolgen. Hat Ihnen gegenüber also ein Unternehmen die rechtlichen Voraussetzungen für die Eintragung innerhalb des Schufa Registers nicht erfüllt, darf diese auch nicht erfolgen, auch wenn dies von diesem veranlasst wurde. In einem solchen Fall ist es absolut ratsam einen Anwalt, Schufa Anwalt, mit der Schufa Löschung zu betrauen bzw. zu beauftragen.

Problematische Fälle der Schufa Einträge

Schwierig und problematisch wird es hingegen hinsichtlich der Schufa Löschung, wenn der Empfänger der Forderung diese anerkannt hat und dennoch nicht beglichen. In einem solchen Szenario ist der Schufa Eintrag definitiv berechtigt. Doch auch in einem solchen Fall gibt es für uns als Rechtsanwaltskanzlei mit Erfahrung in der Löschung von Schufa Einträgen immernoch die Möglichkeit zu prüfen ob in diesem Fall ein Verstoß gegen die DSGVO, Datenschutzgrundverordnung, vorliegt und auf diesem Wege ebenfalls zu bewirken den Schufa-Eintrag zu löschen.

Als Faustregel sollte man sich merken, dass es grundsätzlich immer sinnig ist in der Korrespondenz mit dem Gläubiger, der Gegenseite, den Eindruck zu erwecken, dass man die Forderung nicht anerkennt.

Besonders ungünstig sieht es mit der Löschung eines negativen Schufa-Eintrags aus wenn aufgrund der Tatsache, dass Raten oder Teilzahlung oder Zahlungsrückstände nicht beglichen wurden und der Gläubiger den Vertrag einseitig und fristlos kündigt. Dies ist ein Beispiel für einen Fall bei dem es äußerst schwierig ist gegen die Rechtmäßigkeit der Eintragung vorzugehen, jedoch ist auch hier wieder die Voraussetzung, dass die Eintragung nur dann erfolgen darf, wenn der Gläubiger Ihnen bereits bei Nichtzahlung der Rechnung bzw. Nichtbegleichen der Rechnung angedroht hat sie in bei der Schufa eintragen zu lassen.

Diesen Sachverhalt prüfen wir als Kanzlei für IT-Recht und Datenschutzrecht, Herr Baumfalk als Schufa Anwalt, für Sie genau und im Detail auf seine Rechtmäßigkeit. Ebenfalls prüfen wir im Detail ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Deckung der Kosten Ihres Falles für Sie übernimmt.

Bei von den geschilderten abweichenden Szenarien prüfen wir natürlich ausführlich die Möglichkeit der Löschung Ihres Schufa Eintrages, wir haben bisher in vielen vermeintlich aussichtslosen Fällen noch eine Möglichkeit zur Löschung des Eintrages gefunden.

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Vorgehensweise zur vorzeitigen Löschung von Schufa Einträgen

Vorzeitiges Löschen von negativen Schufa Einträgen

Bei berechtigten Schufa-Einträgen gibt es nur noch die Möglichkeit diese löschen zu lassen wenn die Eintragung dieser in das Schufa Register nachweislich einen Datenschutzverstoß darstellt. Wir als Rechtsanwaltskanzlei für IT-Recht und Datenschutzrecht prüfen für Sie ob in Ihrem Fall ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung, DSGVO, vorliegt. Sollte dies der Fall sein lässt sich dieser mit einer hohen Wahrscheinlichkeit löschen.

Zudem gibt es auch noch weitere Szenarien in denen ein negativer Schufa Eintrag ebenfalls gelöscht werden kann. Diese lauten folgendermaßen.

  • Handelt es sich um eine titulierte Forderung, welche vom Gericht als offiziell gültig erklärt wurde und sind die Forderungen vollständig getilgt, durch das zuständige Gericht bestätigt, ist eine vorzeitige Löschung eines Schufa-Eintrags problemlos möglich. Dennoch erfordert es auch hier der Einverständniserklärung des Gläubigers. Hierzu gibt es in der Regel auch eine Löschurkunde, welche dieses verifiziert.

  • Bei geringfügigen Schulden bis zu einer Höhe von 2000,00 EUR muss die Zahlung innerhalb von 6 Wochen vollständig erfolgen. Dann ist es möglich auch diesen Schufa Eintrag zu löschen.

Löschfristen und Speicherfristen

Löschfristen von Schufa Einträgen

Ist ein negativer Schufa-Eintrag berechtigt, müssen auch die Lösch- und Speicherfristen dazu eingehalten werden. Denn auch die Daten der Schufa müssen nach Maßgabe der gesetzlichen, durch die DSGVO festgelegten, Lösch- und Speicherfristen behandelt werden. Dies bedeutet unter anderem auch, dass Schufa Einträge zu längst getilgten Schulden und veraltete Zahlungsausfälle, sowie Mahnbescheide nicht für immer im Schufa Register aufgeführt sein dürfen. Im folgenden Listen wir Ihnen einmal die unterschiedlichen Löschfristen zu den gängigsten Schufa Thematiken auf.

  • Eintragungen über Verfahren der Privatinsolvenz, sowie die der Restschuldbefreiung bleiben bis zu drei Jahre nach Beendigung des gesamten Verfahrens in der Schufa Kartei gelistet. Bei einer Dauer von einem 6 Jahre anhaltenden Insolvenzverfahren würde dies also bedeuten, dass die Schufa relevanten Informationen darüber bis hin zu 10 Jahren im Schufa Register aufgelistet werden.

  • Kreditforderungen werden drei Jahre nach Tilgung gelöscht. Auch dann wenn die dazugehörigen Konten gelöscht werden.

  • Kredit- und Bonitätsanfragen werden tagestreu nach einem Jahr gelöscht.

  • Falsche, alte oder unvollständige Schufa Einträge müssen jedoch mit sofortiger Wirkung gelöscht werden.

 

Rechtliche Neuigkeiten zum Schufa-Scoring

Das Schufa-Scoring verstößt gegen EU-Recht

Nach der Aussage eines Gutachters am Europäischen Gerichtshof verstößt die Vorgehensweise der Schufa bezüglich der Erstellung und Übermittlung der Scoring-Werte gegen europäisches Recht. Zudem wird seitens des Europäischen Gerichtshofs auch das Speichern von Insolvenzeinträgen und die damit verbundene Handhabe stärkstens kritisiert. Da in diesen Fällen die Schufa derartige Einträge länger speichert als öffentliche Verzeichnisse, dies teilte der EuGH-Generalanwalt Priit Pikamäe ebenfalls im Rahmen seiner Schlussanträge vor dem EuGH mit.

Ein weiterer Punkt, der aktuell gerichtlich noch zu klären ist, stellt die Frage dar ob die bloße Erstellung des Schufa-Scores bzw. der Scoring-Werte einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) darstellt. 

Der Hintergrund dieses Verfahrens vor dem EuGH stellen einige Fälle aus Deutschland dar in dem der Kläger die Schufa aufforderte den ihm zugehörigen negativen Schufa-Eintrag zu löschen und ihm Zugang zu seinen personenbezogenen Daten zu gewähren, da diesem durch seinen Schufa-Score ein Kredit verwehrt wurde. Woraufhin die Schufa diesem jedoch nur seinen „Score“ mitteilte und allgemeine Informationen zur Berechnung übermittelte, jedoch nicht transparent darstellte wie sich dieser genau zusammensetzt.

Laut Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), die bereits vor einigen Jahren gefällt wurde, stellt die Berechnungsmethode des Schufa-Scores ein Geschäftsgeheimnis dar. Dem EuGH legte das Verwaltungsgericht Wiesbaden diesen Fall vor, um grundsätzlich die Verhältnismäßigkeiten zur europäischen Datenschutzgrundverordnung zu klären.

Denn die Verordnung schreibt vor, dass Entscheidungen, welche in jeglicher Hinsicht eine rechtliche Wirkung auf die Betroffenen haben, ausschließlich nicht durch eine automatisierte Verarbeitung von Daten getroffen werden dürfen. In einem solchen Szenario würde genau die Vorgehensweise der Schufa, die automatisierte Erstellung, Verarbeitung und Weitergabe an Dritte wie Banken, welche diese ebenfalls automatisiert zur Entscheidungsfindung verarbeiten, diesem widersprechen. Dies entschied ebenfalls der Generalanwalt des EuGHs in diesem Fall.

In einem weiteren Szenario wird die Vorgehensweise der Schufa bezüglich der sogenannten Restschuldbefreiung angegriffen. Kritisiert wird in diesem Fall die Tatsache, dass die dazugehörigen Informationen von Insolvenzgerichten für lediglich 6 Monate veröffentlicht werden, seitens der Schufa in deren Register jedoch bis zu drei Jahre lang veröffentlicht bleiben.

Auch diese Praxis hält der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs für rechtswidrig, da das Ziel der Restschuldbefreiung, die Beteiligung der Betroffenen am Wirtschaftsleben darstellt und nicht dieses verhindern soll.

Dieser Fall wird aktuell vom Bundesgerichtshoft (BGH) in einem ähnlichen Fall geprüft.

 

Welche Rolle spielt eine Rechtsschutzversicherung in diesem Fall?

Die Rechtsschutzversicherung & Deckung

Grundsätzlich ist hierzu zu sagen, dass wenn die betroffene Person Ihren Schadensersatzanspruch durch einen Rechtsanwalt geltend machen möchte, bezüglich des Kostenrisikos besser bedient ist wenn sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat. Wenn nicht, muss die betroffene Person, für die Kosten der Beauftragung des Rechtsanwalts zur Prüfung der Schadensersatzansprüche und anschließender außergerichtlichen, sowie gerichtlichen Durchsetzung dieser selbst tragen. 

Hierbei ist ebenfalls zu erwähnen, dass der Mandant im besten Fall sogar vor Erstkontakt zum Rechtsanwalt schon einmal eine Deckungsanfrage bei seiner Rechtsschutzversicherung durch Vortrag des Sachverhaltes und bitte um Übernahme der Kosten zur Beauftragung eines Anwaltes stellt. Im besten Fall sogar bereits eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung zur Übernahme der Rechtsanwaltskosten. Dies beschleunigt den Prozess der zeitnahen Bearbeitung des Mandats für den Rechtsanwalt enorm, da sich dieser so ausschließlich und fokussiert dem juristischen Sachverhalt widmen kann. 

Unsere Vorgehensweise bezüglich der Löschung Ihres negativen Schufa Eintrags

Die Rechtsanwaltskanzlei Baumfalk steht Ihnen bei Auseinandersetzungen mit der Schufa als Rechtsanwaltskanzlei für IT-Recht und Datenschutzrecht tatkräftig zur Seite. Wir verfügen über viel Erfahrung in diesem Segment und übernehmen in Ihren Fall sämtliche Formalitäten und bürokratischen Aufwendungen bis hin zur rechtlichen Auseinandersetzung mit der Schufa für Sie, um Ihre Rechte erfolgreich durchzusetzen.

Nutzen Sie unser Kontaktformular, um uns bezüglich einer kostenlosen Ersteinschätzung zu Ihrem Schufa Fall zu kontaktieren. Im Anschluss werden wir zeitnah Ihren Fall mit Ihnen ausgiebig besprechen.

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