SCHUFA-EINTRAG löschen lassen | Ihr Schufa Anwalt

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Schufa-Eintrag löschen lassen - Ihr Anwalt für Schufa-Angelegenheiten - Wir helfen Ihnen weiter!

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Negative Schufa-Einträge können weitreichende und unangenehme Konsequenzen für Verbraucher haben. Ob bei der Beantragung von Krediten, dem Abschluss von Mietverträgen oder sogar dem Kauf eines Fahrzeugs – ein negativer Schufa-Eintrag kann zahlreiche Probleme verursachen. Doch nicht jeder Eintrag ist berechtigt, und oft sind es Fehler oder veraltete Informationen, die zu Schwierigkeiten führen.

Als spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei für IT- und Datenschutzrecht stehen wir Ihnen zur Seite, um ungerechtfertigte Einträge zu überprüfen und löschen zu lassen. In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige rund um das Thema Schufa-Einträge und wie wir Ihnen dabei helfen können, Ihre Bonität zu schützen oder wiederherzustellen.

Negative Schufa-Einträge können erhebliche und äußerst unangenehme Folgen für Verbraucher haben. Zum Beispiel kann ein solcher Eintrag dazu führen, dass Baudarlehen abgelehnt werden, Miet- oder Mobilfunkverträge scheitern, Kredite nicht vergeben werden oder sogar das Leasen oder Kaufen eines Fahrzeugs nicht zustande kommt. Dies kann für viele Menschen erhebliche Konsequenzen in ihrem Leben mit sich bringen.

In der Praxis ist es jedoch so, dass nicht jeder Schufa-Eintrag berechtigt oder gerechtfertigt ist. Abgesehen von der Fehleintragung falscher Einträge bei der Schufa kann es auch vorkommen, dass bereits getilgte Schulden und veraltete Einträge nicht innerhalb der Löschfrist gelöscht wurden und somit unberechtigterweise für Verbraucher zu Problemen führen. Wir als Rechtsanwaltskanzlei können Ihnen dabei helfen, derartige Einträge zu überprüfen und löschen zu lassen. Die Vorgehensweise und den genauen Inhalt dazu werden wir Ihnen im folgenden Beitrag detailliert aufschlüsseln und darstellen.

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Wie lässt man einen Schufa Eintrag löschen?

Die Vorgehensweise beim Löschen eines Schufa Eintrages

Die Daten, mit denen die Schufa zur Verarbeitung arbeitet, erhält sie von Unternehmen und Arbeitgebern, die diese an sie weiterleiten. Dabei fungiert die Schufa, die sogenannte Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditversicherung, als eine Auskunftei, deren Aufgabe es ist, die Bonitäten und Kreditwürdigkeiten von Staaten, Unternehmen und Privatpersonen, also Verbrauchern, zu prüfen.

Wer nur äußerst unzuverlässig seine Rechnungen oder Raten begleicht, sorgt dadurch für einen Vermerk und Eintrag bei der Schufa. Dies ist in einem solchen Fall auch durchaus berechtigt. Ein solcher Eintrag in der Schufa-Datenbank kann jedoch lebensverändernde Folgen für Privatpersonen und Verbraucher haben, da Baudarlehen abgelehnt werden, Miet- oder Mobilfunkverträge scheitern, Kredite oder Darlehen nicht vergeben werden oder sogar das Leasen und Kaufen eines Fahrzeugs dadurch erschwert wird, wenn nicht sogar komplett unmöglich ist.

Allerdings ist nicht jeder dieser Einträge gerechtfertigt, da für einen Schufa-Eintrag strenge gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um diesen zu rechtfertigen, welche nicht immer ausführlich geprüft werden. Wir als Rechtsanwaltskanzlei für IT-Recht und Datenschutzrecht, Herr Rechtsanwalt Baumfalk als Ihr Schufa-Anwalt, prüfen bei negativen Schufa-Einträgen diese Voraussetzungen im Detail. Sind diese nicht erfüllt oder liegt ein Sorgfaltsverstoß vor, besteht durch uns die Chance, den Schufa-Eintrag mit unserer Hilfe löschen zu lassen.

Welche Voraussetzungen für einen negativen Schufa Eintrag gelten

Voraussetzungen für einen negativen Schufa Eintrag

Jeder Verbraucher oder Unternehmer, der einer vertraglichen Leistung, wie einem Darlehensvertrag oder einem Leasingvertrag, nachkommt, riskiert einen negativen Schufa-Eintrag. Im Detail sind die Kriterien für einen negativen Schufa-Eintrag ein Zahlungsausfall, der Missbrauch eines Giro- oder Kreditkartenkontos, ein Zahlungsverzug oder eine Privatinsolvenz. Weitere Gründe für einen negativen Schufa-Eintrag können auch ein ergangener Vollstreckungsbescheid oder beispielsweise die Kündigung eines Kredits seitens der Hausbank sein. Grundsätzlich ist jedoch zu erwähnen, dass die meisten negativen Schufa-Einträge durch verspätete oder gar nicht geleistete Zahlungen verschuldet sind.

Wir als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei, insbesondere Rechtsanwalt Baumfalk als Ihr Schufa-Anwalt, prüfen im Detail, ob Ihre Einträge rechtmäßig und korrekt oder unberechtigterweise vorgenommen wurden. Sollte sich nach unserer eingehenden Prüfung herausstellen, dass Ihre Einträge unberechtigt vorgenommen wurden oder noch bestehen, werden wir in der Sache gegen die Schufa vorgehen und eine Löschung bewirken. Auch im Falle einer berechtigten Eintragung prüfen wir, ob diese einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darstellt, um eine Löschung dennoch zu erreichen.

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Welche Schufa Einträge können gelöscht werden und welche nicht?

Löschung von Schufa Einträgen

Im Folgenden erklären wir Ihnen genau, unter welchen Umständen die Schufa berechtigt ist, einen negativen Schufa-Eintrag vorzunehmen bzw. bei welchem Sachverhalt die Eintragung berechtigt ist.

Sollte es der Fall sein, dass Sie eine fällige Forderung nicht bedient haben, ist ein Schufa-Eintrag nur dann berechtigt, wenn Ihnen zuvor zweimal schriftlich gemahnt wurde. Dabei ist zu beachten, dass eine Mahnung via E-Mail keine Gültigkeit hat. Zudem ist relevant, dass zwischen den zwingenden zwei Mahnungen ein Zeitraum von mindestens vier Wochen vergangen sein muss. Andernfalls ist auch dieser Sachverhalt als unberechtigte Schufa-Eintragung zu werten.

Außerdem muss in der Mahnung eine negative Schufa-Eintragung als Konsequenz für die Nichtbegleichung der Forderung angedroht werden. Andernfalls ist auch diese anfechtbar. Es ist ebenfalls äußerst wichtig, dass Sie die Forderung abgelehnt haben. Wenn diese genannten Voraussetzungen also nicht erfüllt sind oder nur eine der genannten Voraussetzungen nicht vorliegt, darf kein Schufa-Eintrag erfolgen.

Haben Sie beispielsweise eine vollkommen ungerechtfertigt hohe Mobilfunkrechnung Ihres Mobilfunknetzbetreibers erhalten und haben das Unternehmen über diesen Sachverhalt informiert und der Rechnung widersprochen, darf im Anschluss kein Schufa-Eintrag erfolgen. Hat ein Unternehmen Ihnen gegenüber die rechtlichen Voraussetzungen für die Eintragung innerhalb des Schufa-Registers nicht erfüllt, darf diese Eintragung auch nicht erfolgen, selbst wenn sie von diesem veranlasst wurde. In einem solchen Fall ist es absolut ratsam, einen Anwalt, insbesondere einen Schufa-Anwalt, mit der Schufa-Löschung zu betrauen bzw. zu beauftragen.

Problematische Fälle der Schufa Einträge

Schwierig und problematisch wird es hingegen hinsichtlich der Schufa-Löschung, wenn der Empfänger der Forderung diese anerkannt hat und dennoch nicht beglichen hat. In einem solchen Szenario ist der Schufa-Eintrag definitiv berechtigt. Doch auch in einem solchen Fall gibt es für uns als Rechtsanwaltskanzlei mit Erfahrung in der Löschung von Schufa-Einträgen immer noch die Möglichkeit, zu prüfen, ob in diesem Fall ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorliegt und auf diesem Wege ebenfalls zu bewirken, den Schufa-Eintrag zu löschen.

Als Faustregel sollte man sich merken, dass es grundsätzlich immer sinnvoll ist, in der Korrespondenz mit dem Gläubiger, also der Gegenseite, den Eindruck zu erwecken, dass man die Forderung nicht anerkennt.

Besonders ungünstig sieht es mit der Löschung eines negativen Schufa-Eintrags aus, wenn aufgrund der Tatsache, dass Raten, Teilzahlungen oder Zahlungsrückstände nicht beglichen wurden, der Gläubiger den Vertrag einseitig und fristlos kündigt. Dies ist ein Beispiel für einen Fall, bei dem es äußerst schwierig ist, gegen die Rechtmäßigkeit der Eintragung vorzugehen. Jedoch ist auch hier wieder die Voraussetzung, dass die Eintragung nur dann erfolgen darf, wenn der Gläubiger Ihnen bereits bei Nichtzahlung der Rechnung bzw. Nichtbegleichen der Rechnung angedroht hat, Sie bei der Schufa eintragen zu lassen.

Diesen Sachverhalt prüfen wir als Kanzlei für IT-Recht und Datenschutzrecht, Herr Baumfalk als Schufa-Anwalt, für Sie genau und im Detail auf seine Rechtmäßigkeit. Ebenfalls prüfen wir im Detail, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Deckung der Kosten Ihres Falles für Sie übernimmt.

Bei von den geschilderten abweichenden Szenarien prüfen wir natürlich ausführlich die Möglichkeit der Löschung Ihres Schufa-Eintrags. Wir haben bisher in vielen vermeintlich aussichtslosen Fällen noch eine Möglichkeit zur Löschung des Eintrags gefunden.

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Vorgehensweise zur vorzeitigen Löschung von Schufa Einträgen

Vorzeitiges Löschen von negativen Schufa Einträgen

Bei berechtigten Schufa-Einträgen besteht die Möglichkeit, diese löschen zu lassen, nur dann, wenn die Eintragung nachweislich einen Datenschutzverstoß darstellt. Als Rechtsanwaltskanzlei für IT-Recht und Datenschutzrecht prüfen wir für Sie, ob in Ihrem Fall ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorliegt. Sollte dies der Fall sein, lässt sich der Eintrag mit hoher Wahrscheinlichkeit löschen.

Zudem gibt es weitere Szenarien, in denen ein negativer Schufa-Eintrag ebenfalls gelöscht werden kann:

  1. Handelt es sich um eine titulierte Forderung, die vom Gericht als offiziell gültig erklärt wurde und sind diese Forderungen vollständig getilgt und durch das zuständige Gericht bestätigt, ist eine vorzeitige Löschung des Schufa-Eintrags problemlos möglich. Allerdings erfordert dies auch die Einverständniserklärung des Gläubigers. In der Regel gibt es hierzu eine Löschungsurkunde, die dies verifiziert.

  2. Bei geringfügigen Schulden bis zu einer Höhe von 2.000,00 EUR muss die Zahlung innerhalb von sechs Wochen vollständig erfolgen. Dann ist es möglich, auch diesen Schufa-Eintrag zu löschen.

Löschfristen und Speicherfristen

Löschfristen von Schufa Einträgen

Ist ein negativer Schufa-Eintrag berechtigt, müssen auch die Lösch- und Speicherfristen eingehalten werden. Denn auch die Daten der Schufa müssen gemäß den gesetzlichen Vorgaben der DSGVO behandelt werden. Dies bedeutet unter anderem, dass Schufa-Einträge zu längst getilgten Schulden und veralteten Zahlungsausfällen sowie Mahnbescheiden nicht dauerhaft im Schufa-Register aufgeführt sein dürfen. Im Folgenden listen wir Ihnen die unterschiedlichen Löschfristen zu den gängigsten Schufa-Thematiken auf:

Eintragungen über Verfahren der Privatinsolvenz sowie der Restschuldbefreiung bleiben bis zu drei Jahre nach Beendigung des gesamten Verfahrens in der Schufa-Kartei gelistet. Bei einer Dauer von sechs Jahren für ein Insolvenzverfahren würde dies bedeuten, dass die Schufa-relevanten Informationen darüber bis zu zehn Jahre im Schufa-Register aufgeführt werden.

  • Kreditforderungen werden drei Jahre nach Tilgung gelöscht, auch wenn die dazugehörigen Konten gelöscht werden.
  • Kredit- und Bonitätsanfragen werden taggenau nach einem Jahr gelöscht.
  • Falsche, alte oder unvollständige Schufa-Einträge müssen hingegen mit sofortiger Wirkung gelöscht werden.

Rechtliche Neuigkeiten zum Schufa-Scoring

Das Schufa-Scoring verstößt gegen EU-Recht

Nach der Aussage eines Gutachters am Europäischen Gerichtshof verstößt die Vorgehensweise der Schufa bezüglich der Erstellung und Übermittlung der Scoring-Werte gegen europäisches Recht. Zudem wird seitens des Europäischen Gerichtshofs auch das Speichern von Insolvenzeinträgen und die damit verbundene Handhabe stark kritisiert. Der EuGH-Generalanwalt Priit Pikamäe führte in seinen Schlussanträgen vor dem EuGH aus, dass die Schufa derartige Einträge länger speichert als öffentliche Verzeichnisse.

Ein weiterer Punkt, der aktuell gerichtlich geklärt werden muss, ist die Frage, ob die bloße Erstellung des Schufa-Scores bzw. der Scoring-Werte einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) darstellt.

Der Hintergrund dieses Verfahrens vor dem EuGH sind einige Fälle aus Deutschland, in denen Kläger die Schufa aufforderten, einen negativen Schufa-Eintrag zu löschen und ihnen Zugang zu ihren personenbezogenen Daten zu gewähren, da ihnen aufgrund ihres Schufa-Scores ein Kredit verwehrt wurde. Die Schufa teilte den Betroffenen jedoch nur ihren Score und allgemeine Informationen zur Berechnung mit, ohne transparent darzustellen, wie sich dieser genau zusammensetzt.

Laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), die bereits vor einigen Jahren gefällt wurde, stellt die Berechnungsmethode des Schufa-Scores ein Geschäftsgeheimnis dar. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden legte den Fall dem EuGH vor, um grundsätzlich die Verhältnismäßigkeit zur europäischen Datenschutzgrundverordnung zu klären.

Die Verordnung schreibt vor, dass Entscheidungen, die rechtliche Wirkungen auf die Betroffenen haben, nicht ausschließlich durch eine automatisierte Verarbeitung von Daten getroffen werden dürfen. In einem solchen Szenario würde die Vorgehensweise der Schufa, die automatisierte Erstellung, Verarbeitung und Weitergabe an Dritte wie Banken, die diese ebenfalls automatisiert zur Entscheidungsfindung verarbeiten, diesem widersprechen. Dies entschied auch der Generalanwalt des EuGHs in diesem Fall.

In einem weiteren Szenario wird die Vorgehensweise der Schufa bezüglich der sogenannten Restschuldbefreiung angegriffen. Kritisiert wird dabei, dass die dazugehörigen Informationen von Insolvenzgerichten nur für sechs Monate veröffentlicht werden, während die Schufa diese in ihrem Register bis zu drei Jahre lang speichert.

Auch diese Praxis hält der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs für rechtswidrig, da das Ziel der Restschuldbefreiung die Beteiligung der Betroffenen am Wirtschaftsleben ist und nicht deren Verhinderung.

Dieser Fall wird aktuell vom Bundesgerichtshof (BGH) in einem ähnlichen Fall geprüft.

Welche Rolle spielt eine Rechtsschutzversicherung in diesem Fall?

Die Rechtsschutzversicherung & Deckung

Grundsätzlich ist hierzu zu sagen, dass die betroffene Person, wenn sie ihren Schadensersatzanspruch durch einen Rechtsanwalt geltend machen möchte, im Hinblick auf das Kostenrisiko besser bedient ist, wenn sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat. Andernfalls muss die betroffene Person die Kosten für die Beauftragung des Rechtsanwalts zur Prüfung der Schadensersatzansprüche und anschließender außergerichtlicher sowie gerichtlicher Durchsetzung dieser selbst tragen.

Es ist ebenfalls zu erwähnen, dass der Mandant im besten Fall bereits vor dem Erstkontakt mit dem Rechtsanwalt eine Deckungsanfrage bei seiner Rechtsschutzversicherung stellt. Dazu sollte er den Sachverhalt vortragen und um die Übernahme der Kosten für die Beauftragung eines Anwalts bitten. Im Idealfall liegt schon eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung zur Übernahme der Rechtsanwaltskosten vor. Dies beschleunigt den Prozess der zeitnahen Bearbeitung des Mandats für den Rechtsanwalt erheblich, da sich dieser dann ausschließlich und fokussiert dem juristischen Sachverhalt widmen kann.

Unsere Vorgehensweise bezüglich der Löschung Ihres negativen Schufa Eintrags

Die Rechtsanwaltskanzlei Baumfalk steht Ihnen bei Auseinandersetzungen mit der Schufa als kompetenter Partner im Bereich des IT-Rechts und Datenschutzrechts tatkräftig zur Seite. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in diesem Segment und übernehmen in Ihrem Fall sämtliche Formalitäten und bürokratischen Aufwendungen bis hin zur rechtlichen Auseinandersetzung mit der Schufa, um Ihre Rechte erfolgreich durchzusetzen.

Nutzen Sie unser Kontaktformular, um uns bezüglich einer kostenlosen Ersteinschätzung zu Ihrem SCHUFA-Fall zu kontaktieren. Im Anschluss daran werden wir Ihren Fall zeitnah und ausführlich mit Ihnen besprechen.

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