Berufsgenossenschaften im Arbeitsrecht

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Die Berufsgenossenschaften

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Bei Berufsgenossenschaften handelt es sich um Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen, die es in Deutschland gibt. Die Berufsgenossenschaften haben die Aufgabe, Rehabilitation und Entschädigungen von Arbeitsunfällen zu tragen und zu fördern. Nicht ferner sind sie zuständig für Unfälle auf dem Arbeitsweg und Berufskrankheiten. Die gesetzliche Grundlage für die Berufsgenossenschaften ist das siebte Sozialgesetzbuch (SGB VII). Berufsgenossenschaften selbst sind Selbstverwaltungskörperschaften des öffentlichen Rechts. Denen sind die „Unternehmer“ als eigene Mitglieder angehörig. Dabei ist zu beachten, dass diese Unternehmen regelmäßig versicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigen. Wenn dies der Fall ist, dann sind die Unternehmen nach § 649 RVO ein Zwangsmitglied der Berufsgenossenschaft. Um den eigenen Finanzbedarf der Berufsgenossenschaft zu decken, erhebt eine Berufsgenossenschaft im Umlageverfahren Beiträge.

Es handelt sich bei der gesetzlichen Unfallversicherung, ebenso wie bei den anderen gesetzlichen Versicherungen, um Pflichtversicherungen, von denen man sich nicht frei machen kann. Ferner bleibt aber die Möglichkeit, weitere private Unfall- oder Haftpflichtversicherungen abzuschließen. Dies beeinflusst die gesetzliche Unfallversicherung nicht.

Teilung der Berufsgenossenschaften nach Gewerbezweigen

Zuständigkeiten der einzelnen Berufsgenossenschaften

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Die Teilung der Berufsgenossenschaften geschieht durch verschiedene Gewerbezweige und nach örtlicher Zuständigkeit. Zu den größten Berufsgenossenschaften gehören:

– BG RCI (Rohstoffe / chemische Industrie)

– BGHM (Holz und Metall)

– BG ETEM (Energie / Textil / Elektro / Medienerzeugnisse)

– BG BAU (Bauwirtschaft)

– BG Verkehr (Transport und Verkehrswirtschaft)

Nicht zu den Berufsgenossenschaften gehören die Unfallversicherung Bund und Bahn, sowie die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft-Post-Logistik Telekommunikation. Weitere Unfallversicherungsträger sind die Unfallkassen der Länder, die Gemeindeunfallversicherungsverbände und Unfallkassen der Gemeinden. Ebenso dazu zählt die Unfallkasse der Feuerwehr. Eine eigene landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft ist dabei zuständig für den Bereich Land- und Forstwirtschaft sowie den Gartenbau.

Die Höhe der Beiträge zur Berufsgenossenschaft

Beitragshöhe der BG

Die zu zahlende Höhe der Beiträge an die Berufsgenossenschaft richtet sich nach der Höhe des Arbeitsengelts des Arbeitnehmers. Dieser kann jedoch je nach Gefahrenklasse, Einstufung der berufliche Risiken der Tätigkeit des Arbeitnehmers, der Höhe nach variieren. 

Grundsätzlich gilt folgende Formel:
(Arbeitsentgelt x Gefahrenklasse x Beitragsfuß)

Der Beitragsfuß liegt bei der VBG bei 3,90 Euro.

Wie verfährt die Berufsgenossenschaft im Falle eine Arbeitsunfalls?

Verfahrensweise der BG bei Arbeitsunfall

Erleidet der Arbeitnehmer bei Ausübung seiner Tätigkeit einen Arbeitsunfall und ist länger als drei Tage krank, so muss sich dieser bezüglich der Meldung dieses Arbeitsunfalls bei der Berufsgenossenschaft melden. Auch bzw. insbesondere im Falle eines Todesfalls muss dieser umgehend der Berufsgenossenschaft mitgeteilt / gemeldet werden.

Arbeitsunfälle können den Berufsgenossenschaften nicht nur telefonisch, sondern auch auf den Webseiten der zuständigen Berufsgenossenschaften direkt gemeldet werden.

Welche Leistungen gewährt die Berufsgenossenschaft im Falle eines Arbeitsunfalls?

Leistunden der Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaft ist dazu verpflichtet ihre Versicherten entsprechend zu entschädigen, wenn es zu einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit des Arbeitnehmers kommt. Dies umfasst eine vollkommene / ganzheitliche Rehabilitation des Arbeitnehmers, d.h. die Berufsgenossenschaft ist dazu verpflichtet für sämtliche medizinischen, sozialen und finanziellen Konsequenzen Sorge zu tragen, dies umfasst auch die fianzielle Versorgung / Absicherung der Familie des Arbeitnehmers / Geschädigten.

Proaktiv steht die Berufsgenossenschaft allerdings auch in der Pflicht in den Betrieben / Unternehmen Schulungen bezüglich der potentiellen Gefahren am Arbeitsplatz und der Arbeitssicherheit durchzuführen, damit Arbeitsunfälle und chronische Erkrankungen seitens des Arbeitnehmers präventiv vermieden werden können.

Sollte es dennoch zu einem Arbeitsunfall kommen, ist es auch die Aufgabe der Berufsgenossenschaft für die Eingliederung des Versicherten / Arbeitnehmers nach dem Heilungsprozess zu sorgen. Die sogenannten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und dem Leben in der Gemeinschaft.

Nach den Leistungen der medizinischen und beruflichen Betreuung hat der Versicherte / Arbeitnehmer zudem einen Anspruch auf folgende finanzielle Leistungen, welche die Berufsgenossenschaft für diesen übernimmt:

  • Sterbegeld
  • Verletztengeld
  • Übergangsgeld
  • Rente (Hinterbliebenenrente sowie Waisenrente)
  • Pflegegeld

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