Wir als Rechtsanwaltskanzlei für Strafrecht sind erprobt in Revisionsverfahren und vertreten sie mit unserer Expertise im Strafrecht gerne sogar bundesweit. Es gibt zwei Möglichkeiten gegen Entscheidungen bzw. Urteile des Amtsgerichts vorzugehen. Diese sind einerseits das Rechtsmittel der Berufung, welche eine neue Tatsacheninstanz darstellt und das Rechtsmittel der sogenannten Sprungrevision, die rechtliche Überprüfung eines Urteils. Inwiefern eine Berufung oder eine Sprungrevision sinnvoll und welche dieser Maßnahmen als zielführend eingeordnet werden können kann nach eingehender Prüfung des Falls, durch Einsicht der Akte, nur von einem versierten Rechtsanwalt für Strafrecht beurteilt werden.
Es ist jedoch zu beachten, dass gegen Entscheidungen bzw. Urteile des Landgerichts nur das Rechtsmittel der Revision verwandt werden kann. Sollten Sie also nach einer adäquaten Vertretung bzw. rechtlichem Beistand im Berufungs- oder Revisionsverfahren suchen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Vor dem Landgericht stellt die Revision die absolut letzte Möglichkeit dar im Rahmen eines erstinstanzlichen Verfahrens vor dem Landgericht durch einen Rechtsanwalt für Strafrecht gegen eine Verurteilung vorzugehen. Hiermit bekommt der Beschuldigte, Mandant, die Möglichkeit durch einen neuen Prozess, zu verhindern, dass das ursprüngliche Urteil rechtskräftig wird. Die gerichtliche Instanz für ein Revisionsverfahren im Strafrecht stellt in derartigen Fällen immer der Bundesgerichtshof dar.
Nur sehr wenige Rechtsanwälte im Bereich des Strafrechts haben sich auf das Revisionsrecht spezialisiert, daher ist es nicht nur schwer jemanden in dieser Disziplin zu finden, der Expertise in diesem Bereich aufweisen kann, sondern auch dies hat seine Gründe. Die meisten Rechtsanwälte im Strafrecht verteidigen ausschließlich in der ersten Instanz und überlassen die Berufung oder die Revision im Anschluss einem anderen Kollegen. Die Gründe dafür sind unter anderem, dass ein Rechtsanwalt um, der ein Urteil auf seine Fehlerhaftigkeit überprüft, mit dem materiellen Recht und der Strafprozessordnung bestens vertraut darin sein muss und viel Praxiserfahrung und Zeit mit derartigen Szenarien verbracht haben muss, um eine für den Mandanten gewinnbringende Strategie entwickeln zu können.
Denn vor der Einleitung eines Revisionsverfahrens gilt es das Urteil, sämtliche Protokolle des Verfahrens und den Fall an sich, in rechtlicher Hinsicht, unter einer Vielzahl an Punkten genau zu überprüfen. Zudem sind die gerichtlichen Anforderungen an einen Revisionsvortrag derart hoch, dass bereits ein kleiner Fehler, ein vergessenes Detail, zu einer Rüge, Verfahrensrüge, seitens des Gerichts führen kann und somit auch der Erfolg der strafrechtlichen Revision damit gefährdet ist.
Grundlegend ist zu beachten, dass für das Einlegen der Revision nur eine Woche nach Urteilsverkündung Zeit besteht. Gemäß § 245 StPO beträgt die Frist zur Begründung der Revision vier Wochen nach postalischer Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe des Gerichts. Hier ist also Eile geboten, denn je nachdem wie kompliziert sich der zu prüfende Sachverhalt darstellt, kann es für den Rechtsanwalt inklusive des Erlangens der Akteneinsicht zeitlich sehr knapp werden. Zögern Sie im potentiellen Fall dieses Rechtsmittels besser nicht schnellstmöglich, im besten Fall direkt nach Erhalt des Urteils, einen Rechtsanwalt für Strafrecht zu kontaktieren. Wichtig ist ebenfalls zu wissen, dass Fristen wie die Revisionsbegründungsfrist nicht verlängert werden können.
Um die Möglichkeit einer Revision umfassend zu prüfen, sichten wir das Gerichtsurteil, sämtliche Protokolle, das Hauptverhandlungsprotokoll und die gesamte Akte. Ebenfalls legen wir besonderes Augenmerk auf zu berücksichtigende Verfahrenshindernisse, von Amts wegen, denn Verfahrensfehler und mögliche falsche oder fehlerhafte Anwendungen des materiellen Strafrechts seitens des Gerichts können dazu führe, dass ein Urteil aufgehoben werden muss!
Einen weiteren Prüfpunkt stellt im Detail die sogenannte Beweiswürdigung dar, denn wenn diese nicht ausreichend dargestellt ist oder, wie in bereits bearbeiteten Fällen, Widersprüche aufweist, ist auch diese angreifbar. Verfahrensfehler stellen ebenso häufig eine Begründung zu Revision dar, denn oft findet vor Gericht eine prozessual betrachtet fehlerhafte Auslegung oder sogar Ablehnung von Beweisanträgen statt. Auch eine Mögliche Befangenheit des Gerichtes muss in einem solchen Szenario in Betracht gezogen werden, sowie simpelste Formfehler oder sogar das Nichteinhalten von Fristen seitens des Gerichts. Insbesondere im Bereich der Betrugs- und Versuchstaten machen viele Gerichte Fehler hinsichtlich der Achtung der Anforderungen des BGHs, Bundesgerichtshofes, hinsichtlich der korrekten Ermittlung des sogenannten Vermögensschadens.
Ebenso prüfen wir nicht nur die Tatsache ob der Beschuldigte, der Mandant, zu Recht bestraft wird, den Schuldspruch, sondern auch die Bildung der Strafe bzw. des Strafmaßes im Detail, auch wenn dem Richter ein gewissen Grad von „Ermessen“ in der Findung dieser eingeräumt wird. Denn oft lassen auch Richter gravierende strafmildernde Umstände außer Betracht was im Anschluss zu einer unangemessen hohen Strafe führen kann.
Die Revision ist im Rahmen des Instanzenzugs das einzige Rechtsmittel, das zur Aufhebung eines Urteils des Landgerichts oder Oberlandesgerichts führen kann. In beiden Fällen stellt der BGH, Bundesgerichtshof, im Strafrecht das Revisionsgericht dar. Eine weitere Möglichkeit stellt die sogenannte Sprungrevision dar, ein Sonderfall gem. § 335 StPO, diese ist das probate Mittel, um gegen Urteile von Amtsgerichten vorzugehen, das zuständige Gericht für ein solches Verfahren stellt das Oberlandesgericht dar. Die Wahl ob eine Berufung oder eine Revision einzulegen ist, überlassen sie daher nach eingehender Prüfung der Dokumente des Falles Ihrem Rechtsanwalt für Strafrecht.
Sobald wir ausgiebig sämtliche für das Rechtsmittel relevanten Punkte bezüglich Ihres Falles geprüft haben werden wir einen Termin mit Ihnen vereinbaren, um die Prüf- und Angriffspunkte sowie Erfolgsaussichten der Revision im Detail zu besprechen. Im Anschluss daran entscheiden Sie ob wir für Sie eine die Begründung der Revision vornehmen bzw. verfassen sollen. Diese wird an das dafür zuständige Instanzgericht versandt.
Sollte das Revisionsgericht im Zuge des Revisionsverfahrens feststellen, dass nach der gültigen Rechtsauffassung kein strafbares Verhalten vorliegt, hat dieses beispielsweise die Möglichkeit den Angeklagten mit sofortiger Wirkung freizusprechen. Ebenfalls kann das Revisionsgericht das Urteil und das Strafmaß abändern. Es gilt jedoch grundsätzlich in einem Revisionsverfahren, dass auf eine Revision des Angeklagten hin und dem daraus resultierenden Revisionsverfahren eine Strafe bzw. das Strafmaß nicht erhöht werden darf und kann.
Sollte die Revision Erfolg haben wird das Revisionsgericht das Urteil aufheben, vollständig, und im Anschluss das gesamte Verfahren an die zuständige Kammer verweisen, sodass es zu einer vollständig neuen Verhandlung kommt. Sollte das Rechtsmittel keinen Erfolg haben wird diese vom Gericht lediglich verworfen.
Das ist schwierig einzuschätzen, da sich die Kosten eines Revisionsverfahrens stark nach dem Umfang des gesamten Verfahrens richten. Im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs können wir Ihnen aber in den meisten Fällen eine ungefähre Einschätzung mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Noch präziser einzuschätzen sind die Kosten nach Einsicht und eingehender Prüfung der Fallakte, da durch die Einsicht in diese der potentielle Umfang der Maßnahmen und somit des Verfahrens präzise eingeschätzt werden kann.
Natürlich variieren die Kosten auch, je nachdem wie sich der gerichtliche Revisionsprozess umfangsseitig entwickelt, welches wir nicht in jedem Fall beeinflussen können. Sollten die Kosten für Sie jedoch am Ende nicht direkt bezahlbar sein sind wir in vielen Fällen auch bereit uns mit Ihnen auf eine dem Verfahren angemessene Ratenzahlung zu einigen.
Hauptkanzlei – Kerpen
Herr Rechtsanwalt Patrick Baumfalk
Hauptstraße 147
50169 Kerpen
Deutschland
Zweigstelle – Witten
Herr Rechtsanwalt Patrick Baumfalk
Berliner Straße 4
58452 Witten
Deutschland
Unser Kooperationspartner in den USA, FL, Merritt Island, Spacecoast und Miami, USA:
Mr. Alexander Thorlton, Esq. – German American Real Estate & Immigration Law Center, LLC
Webdesign & SEO von Baumfalk Services