Das Recht zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist für viele Unternehmen und Privatpersonen das wohl mit Abstand wichtigste und alltäglichste Rechtsgebiet. Gerade die Vielzahl und Komplexität der gesetzlicher Regelungen und Fragestellungen prägen das deutsche und europäische Arbeitsrecht.
Ob bei der Einreichung einer Kündigungsschutzklage, der Abwehr einer Abmahnung oder bei der Durchsetzung von Lohnansprüchen sowie der Durchsetzung einer gerechten Abfindung – wir stehen Ihnen kompetent zur Seite.
Viele Arbeitnehmer versäumen es im Fall der Kündigung durch den Arbeitgeber rechtzeitig die Kündigungsschutzklage einzureichen oder finden sich eingeschüchtert damit ab, ohne die Wirksamkeit dieser zu überprüfen.
Die Kündigungsschutzklage muss zudem innerhalb bestimmter Fristen beim Arbeitsgericht eingereicht werden, welches diese auf rechtlich relevante Unwirksamkeitsgründe und die soziale Rechtfertigung überprüft.
In den meisten Fällen endet ein solches Verfahren in einem Vergleich und einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch die Zahlung einer üppigen Abfindung.
Insbesondere in diesem Fall sollte der Arbeitnehmer dies nicht im Alleingang tätigen, da er ohne die Vertretung durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht riskiert, dass Verfahren aufgrund vieler rechtlicher Fallstricke zu verlieren. Viele Arbeitnehmer haben schon aufgrund von vermeidbaren Formfehlern verloren.
Hierbei muss bedacht werden, dass auch der Arbeitgeber in der Regel durch einen Anwalt vor Gericht vertreten wird. Der Arbeitnehmer sollte in diesem Fall besser einen Anwalt beauftragen der seinen Fall ausführlich prüft, ihn bezüglich seiner nächsten Handlungen berät und auch vor dem Arbeitsgericht zielführend vertreten kann.
Auch das schnelllebige Rechtsgebiet des IT-Recht und des Datenschutzrechts ist von Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung geprägt. Gerade im Hinblick auf die Fallstricke, die sich bei fahrlässiger Unkenntnis in diesem Bereich ergeben, führen zu einem hohen Risiko für Softwareentwickler, Verbraucher, StartUps und Gründer.
Das IT-Recht ist auch geprägt von einer guten Kenntnis der europäischen Rechtsprechung in diesem Rechtsgebiet. Zahlreiche Verfahren landen aufgrund von unterschiedlichsten Harmonisierungsvorschriften in diesem Rechtsgebiet auf dem Schreibtisch der EuGH-Richter.
Und nicht zuletzt die Einführung der DSGVO durch den europäischen Gesetzgeber zeigte auf, dass es in diesem Rechtsgebiet noch viel Klärungsbedarf gibt.
In vielen Beziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber wird zu oft versäumt die Lizenzbedingungen des Softwareherstellers mit dem Kunden zu vereinbaren und auch vertraglich festzuhalten. Dadurch entsteht ein rechtlicher Mangel. Dieser kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass ein Kunde Gewährleistungsansprüche dem Hersteller gegenüber geltend machen kann. Dies kann zu einem Lizenzverstoß, zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Folgen führen.
Daher sollten der Hersteller vorab sämtliche Verträge von einem Anwalt prüfen lassen. Denn der Rechtsfall wird immer ein vielfaches der Prüfungskosten eines Anwalts im Bereich IT-Recht betragen!
Viele Softwarehersteller oder Softwaredienstleister machen den Fehler und nutzen aus Zeit und Kostengründen standardisierte AGBs, die im Internet frei zugänglich sind. Jedoch kann die unbedachte Nutzung derer im Rechtsfall zu erheblichen Komplikationen führen, da diese in den seltensten Fällen auf die rechtlichen Voraussetzungen von Systemhäusern und IT-Unternehmen angepasst sind.
Auch in diesem Fall ist es dringend ratsam vor Veröffentlichung und Nutzung Ihrer AGBs diese ebenfalls von einem Anwalt mit dem Schwerpunkt IT-Recht, Online-Recht oder Datenschutzrecht prüfen und gegebenenfalls entsprechend anpassen zu lassen!
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