Viele Arbeitnehmer wissen es nicht, aber aus der europäischen Datenschutzgrundverordnung steht ihnen ein Recht zur Einsicht in die Personalakte zu.
Dazu reicht meist ein einfacher Antrag zur Auskunftserteilung aus. Jeder Arbeitnehmer hat ein Recht auf eine Kopie der beim Arbeitgeber gespeicherten Daten.
In der Personalakte finden sich meistens nicht nur die Bewerbung, der Arbeitsvertrag und Gehaltsabrechnungen, sondern auch Leistungsbeurteilungen und Verhaltensbeurteilungen des Arbeitgebers.
Gerade im Hinblick auf einen Kündigungsschutzprozess und der zu erwartenden Einwendungen des Arbeitgebers gibt einem eine Kopie der Personalakte doch viel Futter an die Hand, um eine möglichst hohe Abfindung zu erstreiten oder den Arbeitsplatz doch noch zu retten.
Solltet ihr Fragen dazu haben oder einen derartigen Fall haben, könnt ihr euch gerne bei uns melden unter info@kanzlei-baumfalk.de
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