Die Anerkennung US-Amerikanischer Urteile
in Deutschland

Internationales Forderungsmanagement in Deutschland und den USA

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Die Anerkennung US-amerikanischer Urteile in Deutschland

Internationales Forderungsmanagement

Internationale Zwangsvollstreckung in der Bundesrepublik Deutschland und in der EU
Sie haben in den Vereinigten Staaten ein Urteil (Judgment) zu Ihren Gunsten erstritten, doch der Schuldner in den USA kommt seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach. Für Sie als Gläubiger stellt ein solches Ergebnis nach einem möglicherweise langwierigen und kostenintensiven Prozess eine große Enttäuschung dar. Allerdings besteht die Möglichkeit, ein US-amerikanisches Urteil auch in Deutschland vollstrecken zu lassen. Diese Vollstreckung erfolgt jedoch nicht automatisch, sondern bedarf eines speziellen Verfahrens, bekannt als Exequaturverfahren bzw. Anerkennungsverfahren gemäß der deutschen Zivilprozessordnung (ZPO). Im Zentrum des Exequaturverfahrens stehen hierbei die Vorschriften der § 722 ZPO und § 328 ZPO.
 
In diesem Beitrag erläutern wir Ihnen detailliert, wie Sie ein Exequaturverfahren bzw. Anerkennungsverfahren erfolgreich durchführen können, welche Schritte hierfür notwendig sind und auf welche Herausforderungen Sie sich insbesondere bei der Anerkennung von US-Urteilen in der Bundesrepublik Deutschland einstellen müssen. Für all diejenigen, die sich zunächst mit den Grundlagen der Anerkennung und Zwangsvollstreckung von US-Urteilen vertraut machen möchten, empfehlen wir unseren informativen Beitrag zu den Grundlagen der internationalen Zwangsvollstreckung.
 

Die Anerkennung eines US-Urteils in Deutschland ist ein komplexes rechtliches Unterfangen, das spezifische Kenntnisse des deutschen und internationalen Rechts erfordert. Daher ist die Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt oder Anwalt unerlässlich, um die besten Chancen auf eine erfolgreiche Vollstreckung zu haben. Ein Rechtsanwalt kann Sie durch das Exequaturverfahren führen, von der Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen bis hin zur Einleitung der Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner in Deutschland.

In diesem Beitrag lernen Sie dabei , wie Sie ein US-amerikanisches Urteil anerkennen lassen können um im Anschluss die Zwangsvollstreckung in Deutschland erfolgreich durchzuführen.

Anerkennung von US-Urteilen in Deutschland

Rechtliche Grundlagen der Anerkennung von US-Urteilen in Deutschland

Rechtliche Grundlagen der Anerkennung nach der Zivilprozessordnung

Die rechtlichen Grundlagen für die Anerkennung von Urteilen, die in den Vereinigten Staaten gefällt wurden, basieren in Deutschland primär auf den Bestimmungen der Zivilprozessordnung (ZPO). Obwohl ein bilaterales Abkommen zwischen den USA und der Europäischen Union existiert und von der EU-Seite ratifiziert wurde, steht eine entsprechende Ratifizierung durch die Vereinigten Staaten noch aus. Dies führt dazu, dass die Anerkennung deutscher Urteile in den USA gemäß den rechtlichen Vorschriften der einzelnen US-Bundesstaaten erfolgt.

Vor diesem Hintergrund ist es von essenzieller Bedeutung, dass die Verfahren zur Anerkennung von US-amerikanischen Urteilen in Deutschland den allgemeinen zivilprozessualen Verfahrensregeln der Bundesrepublik folgen. Dies bedeutet, dass Anträge auf Anerkennung und Vollstreckung nach den spezifischen Anforderungen der §§ 722 und 328 ZPO zu stellen sind, welche die Prozeduren und Voraussetzungen für die Anerkennung ausländischer Urteile detailliert regeln.

Für die erfolgreiche Durchführung des Anerkennungs- oder Exequaturverfahrens ist es daher unabdingbar, sich mit den entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut zu machen. Die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt, der in diesen Angelegenheiten versiert ist, kann entscheidend sein, um die notwendigen Schritte effizient und korrekt zu navigieren. Ein Anwalt kann nicht nur bei der Antragstellung beraten, sondern auch dabei helfen, mögliche Hindernisse, wie die Einhaltung des Ordre public oder die Überprüfung der Gegenseitigkeit (Reziprozität) der Anerkennungspraxis, zu überwinden.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Anerkennung und Zwangsvollstreckung von US-Urteilen in Deutschland zwar möglich ist, der Prozess jedoch eine genaue Kenntnis der rechtlichen Anforderungen und eine sorgfältige Vorbereitung erfordert. Die spezifischen Besonderheiten des Falles und die Einzelheiten des US-amerikanischen Urteils spielen dabei eine wesentliche Rolle und müssen im Anerkennungsverfahren angemessen berücksichtigt werden.

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Was muss vor Einleitung des Exequatorverfahrens vorbereitet werden?

Checkliste zur Vorbereitung der Anerkennung von US-Urteilen in Deutschland

Bevor ein US-amerikanisches Urteil in Deutschland anerkannt und vollstreckt werden kann, sind einige wesentliche Vorbereitungen erforderlich, die im Anerkennungsverfahren zu beachten sind. Zunächst ist es unerlässlich, alle Voraussetzungen für die Anerkennung detailliert zu benennen und nachzuweisen. 

Ein zentraler Aspekt dabei ist, dass die Gerichtssprache in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 184 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) Deutsch ist. Dies gilt auch in den Fällen, in denen die Richterinnen und Richter der zuständigen Zivilkammer am Landgericht der englischen Sprache mächtig sind. Es ist Aufgabe des Gerichts, in deutscher Sprache zu prüfen, ob das anzuerkennende Urteil den grundlegenden Prinzipien der deutschen Rechtsordnung entspricht.

Daher ist eine professionelle Übersetzung des US-amerikanischen Urteils durch einen gerichtlich bestellten Übersetzer erforderlich. Dieser Übersetzer wird das Urteil ins Deutsche übertragen und durch seinen Stempel bestätigen, dass die Übersetzung dem Originaltext entspricht. Übersetzungen durch nicht in Deutschland zugelassene Übersetzer werden von deutschen Gerichten oft skeptisch betrachtet oder können sogar als unzulässig angesehen werden. Eine ungenaue oder unzureichende Übersetzung kann zur Abweisung des Anerkennungsantrags führen.

Ein weiteres wichtiges Element ist der Nachweis der Rechtskraft des US-Urteils durch einen amtlichen Rechtskraftvermerk. Dieser bestätigt, dass gegen das Urteil in den USA kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden kann und dass das Urteil dort vollstreckbar ist.

Außerdem ist zu prüfen, ob das Urteil punitive damages (Strafschadensersatz) enthält. Da punitive damages den Grundsätzen des deutschen Rechts widersprechen, stellen sie ein absolutes Hindernis für die Anerkennung in Deutschland dar und werden von der deutschen Rechtsordnung nicht anerkannt.

Nachdem diese Vorbereitungen getroffen wurden, kann durch einen Rechtsanwalt ein Antrag auf Anerkennung des US-amerikanischen Urteils beim zuständigen Landgericht gestellt werden. Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist dabei zwingend erforderlich, da gemäß § 78 ZPO nur Rechtsanwälte bei einem Landgericht postulationsfähig sind. 

Dies unterstreicht die Bedeutung der Beauftragung eines Rechtsanwalts, der nicht nur mit den Feinheiten des deutschen und internationalen Rechts vertraut ist, sondern auch die erforderlichen Schritte zur erfolgreichen Durchführung des Anerkennungs- und Exequaturverfahrens kennt.

Checkliste zu den Voraussetzungen der Anerkennung von ausländischen Urteilen

Das Exequatorverfahren am Landgericht

Verfahrensablauf und Dauer des Anerkennungsverfahrens in Deutschland

Das Verfahren zur Anerkennung eines US-amerikanischen Urteils in Deutschland nimmt seinen Anfang mit der Einreichung der Klageschrift beim zuständig erachteten Landgericht. Die Zuständigkeit richtet sich dabei nach dem Wohnsitz des Schuldners in Deutschland oder, falls dieser keinen Wohnsitz im Inland hat, nach dem Ort der zu vollstreckenden Forderung oder des vorhandenen Vermögens des Schuldners. Dies eröffnet dem Gläubiger potenziell ein Wahlrecht bezüglich des anzurufenden Landgerichts.

Nach Einreichung der Klageschrift vergibt das Gericht ein Aktenzeichen und fordert den Schuldner auf, seine Verteidigung vorzubereiten und innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist seine Angriffs- und Verteidigungsmittel darzulegen. Die gesetzte Frist zur Verteidigungsanzeige gilt als Notfrist, wobei eine Verlängerung der Klageerwiderungsfrist möglich ist.

Sollte der Schuldner keine Verteidigung gegen den Antrag einlegen, kann das Gericht ein Versäumnisurteil fällen, auf dessen Basis umgehend – also ohne die Notwendigkeit einer Sicherheitsleistung und vor Ablauf möglicher Rechtsmittelfristen – vollstreckt werden kann.

Falls der Schuldner jedoch eine Verteidigung einreicht und das Gericht den Vortrag als erheblich erachtet, ist eine Replik auf die Klageerwiderung erforderlich. Dabei ist zu beachten, dass materielle Einwendungen des Schuldners vom Gericht nicht geprüft werden. Das Gericht konzentriert sich ausschließlich auf formelle Aspekte wie etwa Zustellungsprobleme und prüft, ob das Urteil den Grundsätzen des ordre public entspricht.

Falls der Fall als entscheidungsreif angesehen wird, folgt eine mündliche Verhandlung, in der die Streitparteien ihre Anträge vorbringen. Das Gericht entscheidet den Fall dann durch ein Vollstreckungsurteil.

Die Dauer des gesamten Verfahrens kann zwischen sechs Wochen und einem Jahr variieren. Sollte jedoch ein Rechtsmittel eingelegt werden, kann sich der Prozess, abhängig vom Gerichtsstand, über mehrere Jahre erstrecken.

Bevor jedoch das Anerkennungsverfahren eingeleitet wird, ist es ratsam, potenzielle Vermögenswerte des Schuldners in Deutschland zu ermitteln. Sind solche Vermögenswerte vorhanden und besteht die Gefahr, dass sie beiseitegeschafft werden, kann eine einstweilige Anordnung zur Arrestierung dieser Vermögenswerte erwirkt werden. Diese einstweilige Anordnung dient dazu, die Verfügungsbefugnis des Schuldners über die betreffenden Vermögenswerte einzuschränken und somit die Grundlage für eine erfolgreiche Zwangsvollstreckung zu schaffen. Eine Arrestanordnung sichert jedoch nicht den Einzug der Forderung oder des Gegenstands, was im Rahmen des Hauptsacheverfahrens – dem Exequaturverfahren – gerichtlich zu klären ist.

Diese strategische Maßnahme kann wesentlich dazu beitragen, die Chancen auf eine erfolgreiche Zwangsvollstreckung zu erhöhen und das Risiko zu minimieren, dass der Gläubiger am Ende des Verfahrens leer ausgeht.

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Best Practice im Exequatorverfahren

Handlungsempfehlungen zur Realisierung von Forderungen

Für Unternehmer und private Investoren, die auf dem internationalen Markt tätig sind und die Durchsetzung internationaler Forderungen anstreben, ist ein vorausschauendes und strategisches Handeln essentiell. Der Schlüssel zum Erfolg in diesem komplexen Feld liegt in einer frühzeitigen und auf das Spezialgebiet zugeschnittenen Rechtsberatung. Dieser Ansatz ermöglicht es, die vielfältigen Herausforderungen und Komplexitäten des internationalen Rechts effektiv zu meistern. Die Bedeutung einer sorgfältigen Überprüfung aller erforderlichen Dokumente kann nicht genug betont werden, wie Alexander Thorlton, Attorney at Law, und Rechtsanwalt Patrick Baumfalk hervorheben. Ein solcher Schritt ist kritisch, um mögliche Verzögerungen oder Hindernisse im Vollstreckungsprozess zu vermeiden und somit eine effiziente Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu gewährleisten.

Ein umfassendes Verständnis der erforderlichen rechtlichen Schritte und Abläufe beschleunigt nicht nur den Prozess, sondern hilft auch, potenzielle Fallstricke rechtzeitig zu identifizieren und zu umgehen. In der dynamischen Landschaft des internationalen Rechts ist die Fähigkeit, sich an neue rechtliche Rahmenbedingungen und Vorschriften anzupassen, von unschätzbarem Wert. Die Expertise von Thorlton und Baumfalk bezüglich der neuesten Entwicklungen und rechtlichen Erfordernisse optimiert die Effizienz im Vollstreckungsprozess und erhöht signifikant die Erfolgsaussichten beim Forderungseinzug.

Eine Kombination aus sorgfältiger Planung, gründlicher Vorbereitung der Dokumente und profundem juristischem Verständnis schafft das optimale Fundament für die effektive Durchsetzung internationaler Forderungen. Dieser methodische Ansatz stärkt Ihre Position im internationalen Rechtsverkehr strategisch.

Die hier empfohlenen praxisnahen Schritte unterstreichen die zentrale Bedeutung einer umfangreichen Vorbereitung und der Inanspruchnahme professioneller juristischer Unterstützung im komplexen Feld der internationalen Zwangsvollstreckung. Durch das Befolgen dieser Richtlinien legen Sie eine solide Basis für die erfolgreiche Umsetzung Ihrer internationalen Forderungen und sichern so Ihre Geschäftsinteressen. Die Kooperation mit erfahrenen Rechtsexperten wie Thorlton und Baumfalk eröffnet Ihnen Wege, Ihre juristischen und finanziellen Ziele auf dem globalen Markt effektiv zu realisieren und zu sichern.

Zusätzlich ist die kontinuierliche Anpassung an die sich wandelnden Anforderungen des internationalen Rechtsrahmens entscheidend. Aktuelle Kenntnisse über Entwicklungen und rechtliche Bestimmungen sind ausschlaggebend, um die Effizienz im Vollstreckungsverfahren zu maximieren und die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Forderungseinzugs zu steigern. Durch sorgfältige Planung, strategische Vorbereitung der Dokumente und eingehendes juristisches Fachwissen positionieren Sie Ihre internationalen Forderungen optimal für eine erfolgreiche Durchsetzung.

Diese praktischen Empfehlungen betonen die Wichtigkeit einer umfassenden Vorbereitung und der Nutzung professioneller Unterstützung im Prozess der internationalen Zwangsvollstreckung. Indem Sie diesen Leitlinien folgen, schaffen Sie eine stabile Grundlage für die effektive Realisierung Ihrer internationalen Forderungen und stellen sicher, dass Ihre Geschäftsinteressen geschützt und gefördert werden.

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